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>Reform des Urheberrechts tritt in Kraft

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post 14 Sep 2003, 20:16
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Zitat
Reform des Urheberrechts tritt in Kraft

Morgen tritt einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt die Anfang Juli 2003 beschlossene Reform des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Kraft. Die Gesetzesnovelle bringt für die Verbraucher weitreichende Änderungen mit sich. Das auch bisher schon heftig umstrittenen \"Recht auf Privatkopie\" des bisherigen Paragraphen 53 UrhG besteht nach der Reform nur noch auf dem Papier. Offenbar fehlte dem Gesetzgeber der politische Mut, diesen inzwischen fast nur noch deklaratorischen Paragraphen gänzlich zu streichen.  

Digitale Medien nämlich, die über einen Kopierschutz verfügen, dürfen auch für den reinen Privatgebrauch nicht mehr vervielfältigt werden. Selbst die Kopie einer ordnungsgemäß erstandenen CD für das eigene Autoradio ist zukünftig verboten -- sofern hierfür der Kopierschutz einer \"Un-CD\" umgangen wird. Zwar werden solche Privatkopien nicht strafbar, doch die jeweiligen Rechteinhaber können den Verbraucher zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen. Das Überwinden von Kopierschutzmaßnahmen zu kommerziellen Zwecken hingegen ist künftig ein Straftatbestand. Außerdem untersagt das neue Gesetz die Herstellung, den Vertrieb und das Bewerben von Software, die geeignet ist, Kopierschutzmaßnahmen zu überwinden. Gemäß Paragraph 95d des neuen Gesetzes müssen kopiergeschützte Werke künftig deutlich sichtbar gekennzeichnet werden.

Auch den P2P-Netzwerken geht es juristisch an den Kragen. Die Änderung des Paragraphen 53 UrhG erlaubt nur noch solche Privatkopien, die nicht aus \"offensichtlich rechtswidrigen Quellen\" stammen. Was genau darunter fällt, dürfte für den juristischen Laien allerdings kaum erkennbar sein und bedarf einer Definition durch die Gerichte. Der Passus richtet sich jedoch ganz offensichtlich gegen P2P-Tauschbörsen. Wer zukünftig gar unter Umgehung eines Kopierschutzes geschützte Werke bei Kazaa und Co. anbietet, macht sich unter Umständen gemäß Paragraph 108b des neuen Gesetzes sogar strafbar. Schadensersatz- und unterlassungspflichtig ist er ohnehin, wie zukünftig auch derjenige, der die \"verbotenen Früchte\" herunterlädt.

Damit dürfte sich die Auswahl der Werke, die zukünftig noch legal kopiert werden dürfen, auf wenige CDs und DVDs ohne Kopierschutz sowie analoge Medien beschränken. Dies hindert freilich die GEMA trotz Rekordeinkünften nicht daran, eine kräftige Erhöhung der pauschalen Zahlungen für Privatkopien zu fordern, da die bisherige Vergütung \"nicht mehr angemessen\" sei.

Die jetzt in Kraft getretene Novelle stellt erst den ersten Schritt einer noch umfassenderen Änderung des Urheberrechts dar. So ließ auch Bundesjustizministerin Zypries in einer Pressemitteilung bereits verlauten, dass man in dieser Legislaturperiode \"noch viel vorhabe\". Die Beratungen über den so genannten \"zweiten Korb\" der Urheberrechtsreform beginnen nächste Woche. Zu erwarten ist eine noch weitergehende Einschränkung der Verbraucherrechte zugunsten der Rechteinhaber. (Joerg Heidrich) / (ad/c't)



Quelle: www.heise.de

oder direkt: http://www.heise.de/newsticker/data/ad-12.09.03-000/


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post 15 Sep 2003, 02:57

runderneuert
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alles faxen....ich denke da wird sich unser "rechtsstaat" ganz schoen reinreiten, denn wenn ich etwas kaufe, erwerbe ich damit rechte auf das gekaufte (was nicht zwangslaeufig heisst, das ich damit machen kann was ich will, aber das gehoert jetzt nicht hierher), wenn ich also ein "musikstueck" kaufe, erwerbe ich damit nicht nur den datentraeger, sondern das recht am stueck selber (also zb darauf das stueck hoeren zu koennen)

der ganze trouble waer nur halbsoschlimm, wenn ich eine cd/dvd, die mir kaputtgeht, bzw die nicht mehr von meinem cd/dvd-laufwerk gelesen werden kann, ersetzt bekomme! (natuerlich von denjenigen, die die copyrights in anspruch nehmen) aber daran denkt ja auch keiner...deshalb wird wohl auch kaum wer dran denken auf sein recht, kopien fuer den reinen privatgebrauch zu machen, zu verzichten

desweiteren finde ich es unerhoert, das ich ein extra geraet erwerben muss, um bestimmte datentraeger nutzen zu koennen (auf deutsch: ich hab nen computer mit cd-rom und kann auf selbigem manche cds mit musik drauf nicht abspielen)

die sache mit dem (evtl gerade erst neu erworbenen) mp3-player fuer unterwegs will ich garnicht erst erwaehnen, genausowenig wie die miniabspielgeraete mit (nur) festplatte, von denen sich sowohl filme als auch musikstuecke abspielen lassen

dann kommen noch die armen leute dazu, die sich manche software (sogar) gekauft haben, um "ihre" musik auf dem rechner abspielen zu koennen (gruende hierfuer gibt es wohl zur genuege)...

naja ich hoer lieber mal auf...lasst uns einfach mal ein paar flashmobs auf die gema und co starten! ;)
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