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post 30 Apr 2005, 08:49

Neuling


Punkte: 2
seit: 30.04.2005

Eine Frage: Muss man sich bei Studienabbruch zwingenderweise exmatrikulieren?
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post 30 Apr 2005, 17:46
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Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Kommt darauf an, was du vor hast. Wenn du die Hochschule wechselst, musst du dich exmatrikulieren. Wenn du nur den Studiengang an der TUD wechselst, musst du keinen Exmatrikulationsanstrag stellen. Bei Bafög ist darauf zu achten, dass du das nicht länger als 3 Semester in dem alten Studiengang immatrikuliert bist. Dann könnte es natürlich sein, dass du durch das Nichtstudieren irgendwelche Prüfungen verpasst, und du "zwangsexmatrikuliert" wirst. Das könnte Nachteile haben, da man diesen Studiengang oder ähnliche, die gleiche Vorlesungen enthalten nicht mehr belegen darf.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

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