...den kompletten mietvertrag zu kündigen hat ich eben nicht vor, da en neuer mit sicherheit ne höhere kaltmiete hätte usw. und außerdem will ich eigentlich schon in 2monaten raus und nicht erst in 3
...so wie linus007 das meinte, hatte ich das eigentlich vor
...unser vermieter is ne privatperson aus münchen, der hier 2mieteinheiten im mehrfamilienhaus hat (also typische eigentümergemeinschaft bei nem haus)
...werd ihn demnächst einfach drauf anschreiben und sehen wie er reagiert...ich denke, im großen und ganzem ist er einfach nur froh, dass die wohnung vermietet ist...stand vor uns immerhin 1 jahr leer
hat noch jem. aus rechtl. sicht ahnung, ob der vermieter zustimmen muss, wenn ein neuer hauptmieter-wechsel erfolgt? kann er 1-3 neue ablehnen und dann bin ich aber aus meinen verpflichtungen raus, da ich ihm genug bewerber gezeigt habe?
(halt ähnl. wie bei nem arbeitnehmer, der auf kurzarbeit-null gesetzt wird und laut tarifvertrag der arbeitgeber verpflichtet ist, dem arbeitnehmer neue stellenangebote zu machen/ einzuholen, wo der arbeitnehmer aber max. 2mal (oder so) ablehnen darf)
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