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Mietvertrag mit drei Mietern

auszug eines mieters
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post 03 May 2005, 22:44
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Roman-Precog :o)
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Punkte: 6661
seit: 14.11.2003

haben hier ne 3er wg und sind im mietvertrag alle 3 namentlich als mieter aufgeführt

was muss ich tun, außer dem vermieter meinen auszug bekannt zu geben?

kann es zu schwierigkeiten kommen, wenn ich neuen mieter für mein zimmer habe?


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Nu, mir gönn!



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Analsex is für´n Arsch!


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post 03 May 2005, 23:12
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der vierkonsonantige
*********

Punkte: 3812
seit: 12.12.2003

ich denke,
entweder untervermietest du dein zimmer an deinen nachmieter und bleibst im vertrag drin

oder ihr geht da hin, löst den alten vertrag auf und macht n neuen mit dem neuen mieter.

alles ne frage ob das temporär ist, oder für immer. für n semester würd ich ersteres vorzeihen, ansonsten immer letzteres. weil, wenn die wenn du raus bist, die bude abfackeln, bist du mit dran. wenn dem vermieter kein mietausfall droht isser da bestimmt auch kulant... ausserdem bekommst du deinen teil der kaution wieder. ansonsten müssteste die dem untermieter abnehmen (irgendwie doof).

das einzige problem, was die anderen bekommen könnten, ist dass er euch raus haben will oder die miete im neuen vertrag höher ansetzt.


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jeden tag einen dummen kommentar!
hab ich bei den fadfindern gelernt.
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"if you have a hammer, every problem looks like a nail"
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post 03 May 2005, 23:18
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~Beastie Girl~
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seit: 01.10.2003

naja..mit der kaution..die muss der neue so oder so zahlen.. egal ob an sodi oder an vermieter.
den rest würd ich auch so denken..entweder vertrag auflösen..oder eben..falls der vermieter damit klar kommt.. dich streichen und den neuen eintragen lassen..
auf kaution vom vermieter kannste manchmal auch monate warten.. wacko.gif


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[22:17] cantrella: ich bin der männergarten

bunglefever was here!

minilusch3n geschlüpft
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post 03 May 2005, 23:33
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old 's cool!
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seit: 12.07.2003

kommt auf deinen mietvertrag an. im normalfall kannst du nur aus dem mietvertrag wenn die anderen beiden mieter keine einwände haben! ansonsten würde ich den mietvertrag nicht unbedingt auflösen, denn das kann auch finanzielle nachteile für dich haben - versuche eher einen aufhebungsvertrag für deine person.


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Kleine Aster
Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster!
-Gottfried Benn (1912)-
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post 03 May 2005, 23:53
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4. Schein
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seit: 06.02.2005

Warum so kompliziert? Hab selber 3 Jahre in ner 5er WG gewohnt, wo alle als Hauptmieter drinstanden. Wenn einer ausgezogen is, wurde einfach'n Brief aufgesetzt, wo drinstand wer auszieht und wer neu einzieht mit Adresse, Geburtsdatum usw. Das hat der Vermieter unterzeichnet und zur Kenntnis genommen - Bingo. Den Teil der Kaution hat der Neue einfach auf das Konto des Alten überwiesen - fertsch. So entstand dem Vermieter kein Mietausfall, er mußte nix vom Kautionskonto überweisen und hatte keine Scherereien. Letztendlich will er doch nur wissen, wer grad in welchem Objekt wohnt und an wem er die Rechnung schicken kann, falls was passiert.


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.oO Ich bin nur für das verantwortlich was ich sage, nicht was du verstehst. Oo.
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post 03 May 2005, 23:56
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old 's cool!
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Punkte: 9493
seit: 12.07.2003

aus eigener erfahrung mit einem ehemaligen mitbewohner weiß ich, dass es nicht in jedem fall so einfach ist, wie ihr es euch gemacht habt..

er ist übrigens bis heute noch nicht aus dem mietvertrag raus, weil er seine schulden bei mir noch nicht beglichen hat.. wink1.gif
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post 04 May 2005, 00:02
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4. Schein
****

Punkte: 352
seit: 06.02.2005

Sicher! Kann von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich sein. Hatten nen Privatmann der das Haus besaß. Wenns über die WoBa oder sowas läuft kanns schwieriger werden. Aber wenn keine Ausstände oder irgendwas anstehen, isses doch nich so schwer. Meine Ex hat in Leipzig auch in ner 4er WG mit allen als Hauptmietern gewohnt. Einer is raus, schreiben aufgesetzt, alle unterschrieben, zum Vermieter (Gesellschaft), nach 2 Tagen neuer Mietvertrag mit neuem Bewohner drin da... So kompliziert kanns also doch nich sein.
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post 04 May 2005, 00:11
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4. Schein
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seit: 28.01.2004

Also bei der Woba gibts da eigentlich keine probleme haben das auch schon zwei mal durch wink1.gif
das aber nur am rande,
geh einfach mal hin und red mit denen, meistens isses denen ja egal von wem das geld kommt und er sich einigermaßen wie ein zivilisierter mieter verhält.
ansonsten können sie dich auch nicht ewig festhalten wink1.gif
den mietvertrag kann man eigentlich auch kündigen, dürfte mittlerweile meist 3 monate frist sein. was allerdings schwierig sein kann wenn es mehrere sind, wie du schon sagtest. aber die können dich ja nicht ewig in den mietvertrag zwingen wink1.gif


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post 04 May 2005, 00:14
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~disconnected~
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Punkte: 741
seit: 28.04.2004

ich hab auch diesen thread mal ins offtopic verschoben, passt auch nicht so ganz ins Feuilleton wink1.gif


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I've met God across his long walnut desk with his diplomas hanging on the wall behind him, and God asks me, "Why?" Why did I cause so much pain? Didn't I realize that each of us is a sacred, unique snowflake of special unique specialness? Can't I see how we're all manifestations of love? I look at God behind his desk, taking notes on a pad, but God's got this all wrong. We are not special. We are not crap or trash, either. We just are. We just are, and what happens just happens. And God says, "No, that's not right." Yeah. Well. Whatever. You can't teach God anything.
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post 04 May 2005, 09:10
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Je nach Vermieter musst du auch eine Wohnungsübergabe machen. Das teilt der dir aber mit, wenn du mit ihm darüber redest, dass du ausziehen willst.

Wie schon gesagt, in der Regel gibt es keine Probleme, wenn alle Mietparteien (deine Mitmieter und der Vermieter) dem Nachmieter zustimmen. Die meistangewandte Regelung ist, dass der Nachmieter mit einem Nachmietvertrag aufgenommen wird. Es kann aber auch passieren, dass der Vermieter einen neuen Vertrag aufsetzen will. Allerdings bietet das ganze auch Gelegenheit gleich mal die Nebenkosten den aktuellen Situationen anzupassen wink1.gif

Bleibt noch zu erwähnen, dass die Mitmieter einen nur maximal 3 Monate in der WG festhalten dürfen. Sprich, wenn du ausziehen willst, dann kannst du es auch nach Ablauf dieser Frist. Da haben die anderen keine Chance, weil sie den Vertrag lösen müssen. Die feine Art und Weise ist es natürlich nicht, sich so aus der Verantwortung zu drücken, aber in manchen Fällen ist die Regelung ganz sinnvoll.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 04 May 2005, 11:53
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Roman-Precog :o)
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Punkte: 6661
seit: 14.11.2003

...den kompletten mietvertrag zu kündigen hat ich eben nicht vor, da en neuer mit sicherheit ne höhere kaltmiete hätte usw. und außerdem will ich eigentlich schon in 2monaten raus und nicht erst in 3

...so wie linus007 das meinte, hatte ich das eigentlich vor

...unser vermieter is ne privatperson aus münchen, der hier 2mieteinheiten im mehrfamilienhaus hat (also typische eigentümergemeinschaft bei nem haus)

...werd ihn demnächst einfach drauf anschreiben und sehen wie er reagiert...ich denke, im großen und ganzem ist er einfach nur froh, dass die wohnung vermietet ist...stand vor uns immerhin 1 jahr leer

hat noch jem. aus rechtl. sicht ahnung, ob der vermieter zustimmen muss, wenn ein neuer hauptmieter-wechsel erfolgt? kann er 1-3 neue ablehnen und dann bin ich aber aus meinen verpflichtungen raus, da ich ihm genug bewerber gezeigt habe?

(halt ähnl. wie bei nem arbeitnehmer, der auf kurzarbeit-null gesetzt wird und laut tarifvertrag der arbeitgeber verpflichtet ist, dem arbeitnehmer neue stellenangebote zu machen/ einzuholen, wo der arbeitnehmer aber max. 2mal (oder so) ablehnen darf)
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post 04 May 2005, 12:40
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4. Schein
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Punkte: 352
seit: 06.02.2005

Hmmm... Bei so ner Privatwohnung von nem Kleinvermieter könnte es vielleicht Probleme geben. Wohne auch grad in ner Eigentumswohnung, deren Eigentümerin im Westen wohnt. Sie hat sich ziemlich lullig was das Problem eines Nachmieters angeht. Hab im Haus nen Opa, der sein schützendes Auge auf die ganze Sache wirft. Nu will ich hier ja auch bald raus und da hat sie mir die Bedingung gestellt, daß den neuen Mieter nich nur mein Mitbewohner sondern auch der besagte Opa abnicken muß (Vertrauenswürdig, optisch Ansprechend,.. ). Aber wie du schon sagtes, 2 Bewerber können sie glaub ich ablehnen, den Dritten müßen sie nehmen. So steht es meines Erachtens im Mietgesetz. Hab mich da eigentlich nur rausgewunden, indem ich die Kündigungsfrist von 2 Monaten ausnutze und dann erst auszieh. Is wie bereits gesagt nich die feine Englische aber da sowieso niemand mit der Drecksau von Mitbewohner wohnen wollen würde, hatte ich keine Chance.

Probiers halt einfach so, wie ich es schon geschrieben hab. Ruf deinen Vermieter mal an und frag halt nach. Anders wirste nie schlauer. Wirst ja sehen...
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post 04 May 2005, 13:02
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Roman-Precog :o)
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Punkte: 6661
seit: 14.11.2003

QUOTE
indem ich die Kündigungsfrist von 2 Monaten ausnutze und dann erst auszieh. Is wie bereits gesagt nich die feine Englische aber da sowieso niemand mit der Drecksau von Mitbewohner wohnen wollen würde

lol.gif ähh, ja...nein, dazu sag ich nicht´s, könnte "böses blut" geben...is ja auch net so extrem hier
QUOTE
Hab im Haus nen Opa, der sein schützendes Auge auf die ganze Sache wirft

doh.gif rofl1.gif
genau!!!....bei uns is der opa weiblich, wohnt neben an und ist die zweite mietpartei von unserem vermieter

wie man´s aus´m tv kennt.... so mit angelehnter tür, die kurz vor einem zu geht....oder wenn´se ganz "unschuldig" vor der tür steht und fragt: "ham sie bei mir geklingelt?", obwohl gar keine klingel zu hören war lol.gif

...naja, werd ihn jetzt jedensfalls anschreiben

gut, dass dir das auch bekannt vorkommt:
QUOTE
Aber wie du schon sagtes, 2 Bewerber können sie glaub ich ablehnen, den Dritten müßen sie nehmen. So steht es meines Erachtens im Mietgesetz
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post 04 May 2005, 13:25
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Hö?

Der Mieter hat überhaupt keine Verpflichtung einen Nachmieter zu suchen. Das kann er dem Vermieter überlassen. Genausowenig hat der Vermieter irgendeine Verpflichtung irgendwelche 3ten Interessenten abnicken zu müssen.

Das einzige, was der Vermieter nicht machen darf ist, Nachmieter, die du anschleppst, abzulehnen, damit er dir was reindrücken kann. Es müssen schon gewichtige Gründe vorliegen, z.B. dass die Kunden nicht vertrauenswürdig sind (laut SCHUFA oder so).
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post 04 May 2005, 13:29
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Roman-Precog :o)
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seit: 14.11.2003

naja, eben

klar, dass es wichtige gründe sein müssen

aber dass der mieter bei so nem mietvertrag keen nachmieter suchen muss will ich bezweifeln
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