_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: 419 gäste

>Mietvertrag mit drei Mietern auszug eines mieters

Themen Layout: Standard · Linear · [Outline] Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 03 May 2005, 22:44
avatar
Roman-Precog :o)
*********

Punkte: 6661
seit: 14.11.2003

haben hier ne 3er wg und sind im mietvertrag alle 3 namentlich als mieter aufgeführt

was muss ich tun, außer dem vermieter meinen auszug bekannt zu geben?

kann es zu schwierigkeiten kommen, wenn ich neuen mieter für mein zimmer habe?


--------------------

Nu, mir gönn!



"Ich bin Veganer Stufe IV. Ich esse nichts, was einen Schatten wirft."
Ich bremse auch für Hufeisennasen!
Was sich liebt, das neckt sich. – Was sich fickt, das fetzt sich.
Wer will Mädchen schon an den Hintern fassen? Da kommen doch nur Püpse raus!


bild kann nicht angezeigt werden



bild kann nicht angezeigt werden
Analsex is für´n Arsch!


bild kann nicht angezeigt werden
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
 
Antworten
post 04 May 2005, 13:25
avatar
Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Hö?

Der Mieter hat überhaupt keine Verpflichtung einen Nachmieter zu suchen. Das kann er dem Vermieter überlassen. Genausowenig hat der Vermieter irgendeine Verpflichtung irgendwelche 3ten Interessenten abnicken zu müssen.

Das einzige, was der Vermieter nicht machen darf ist, Nachmieter, die du anschleppst, abzulehnen, damit er dir was reindrücken kann. Es müssen schon gewichtige Gründe vorliegen, z.B. dass die Kunden nicht vertrauenswürdig sind (laut SCHUFA oder so).


--------------------


bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: