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Neuwahlen Das Ende von Rot-Grün...?
Antworten
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 23 May 2005, 12:49
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3. Schein   
Punkte: 178
seit: 05.01.2005
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Klag doch vor dem Bundesverfassungsgericht, oder siehst du irgend wo eine andere Möglichkeit, die das GG vorsieht, die du bisher nicht bedacht hast?
Die eigentliche Frage an das GG ist doch die: Welche Möglichkeit für den Bundeskanzler sieht das GG vor, das Parlament aufzulösen?
Dieser Beitrag wurde von Hannes: 23 May 2005, 12:51 bearbeitet
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Sie werden ihre Schwerter zu Pflugscharen und ihre Spieße zu Sicheln machen. - Micha 4
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 23 May 2005, 13:43
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Zitat(Hannes @ 23 May 2005, 12:49) Die eigentliche Frage an das GG ist doch die: Welche Möglichkeit für den Bundeskanzler sieht das GG vor, das Parlament aufzulösen?  Keine. Der einzige, der das Parlament auflöst, ist der Bundespräsident. Das Vorgehen sieh hier:
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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