ich hab es oben zwar schon mal gepostet aber ich mach es gern noch mal:
Erfolgt der Abbruch oder Wechsel erst nach Beginn des 4. Fachsemesters, wird Ausbildungsförderung nur noch geleistet, wenn unabweisbare Gründe für den Abbruch oder Wechsel bestanden haben. Unabweisbar ist ein Grund, der eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder Wechsel aus der bisherigen Fachrichtung nicht zu- lässt. Ein unabweisbarer Grund ist z. B. eine unerwartete - etwa als Unfallfolge eingetretene - Behinderung oder Allergie gegen bestimmte Stoffe, die die Ausübung des bisher angestrebten Berufes unmöglich macht.
-> das heißt, du könntest noch Bafög bekommen wenn du einen unabweisbaren Grund vorbringen kannst, warum du das Fach nicht weiter studieren kannst...
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