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 24 May 2005, 19:32
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Punkte: 7060
seit: 01.10.2003
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Zitat(www.studentenwerk-dresden.de) Frage: Welche Regelungen gibt es bei einem Fachrichtungswechsel oder nach Abbruch der vorherigen Ausbildung? Antwort: In § 7 Abs. 3 BAföG ist das Folgende geregelt: Hat der Auszubildende 1. aus wichtigem Grund oder 2. aus unabweisbarem Grund die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt, so wird Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung geleistet; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt Nummer 1 nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters. Ein Auszubildender bricht die Ausbildung ab, wenn er den Besuch von Ausbildungsstätten einer Ausbildungsstättenart einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika endgültig aufgibt. Ein Auszubildender wechselt die Fachrichtung, wenn er einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss oder ein anderes bestimmtes Ausbildungsziel eines rechtlich geregelten Ausbildungsganges an einer Ausbildungsstätte derselben Ausbildungsstättenart anstrebt. Was ist zu beachten? Wichtiger Grund für einen Abbruch oder Wechsel ist z. B. mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung für die Berufsausbildung oder -ausübung. Bei weltanschaulich gebundenen Berufen ist ein wichtiger Grund der Wechsel der Weltanschauung oder Konfession. Ein wichtiger Grund ist ferner ein Neigungswandel so schwerwiegender und grundsätzlicher Art, dass die Fortsetzung der Ausbildung dem Auszubildenden nicht mehr zugemutet werden kann. Hat der Auszubildende nicht u n v e r z ü g l i c h die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt, nachdem ihm die als wichtiger Grund zu wertende Tatsache bekannt oder in ihrer Bedeutung bewusst geworden ist, so ist eine spätere Berufung auf diese Tatsache förderungsrechtlich n i c h t beachtlich. Bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen wird eine andere Ausbildung auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nur dann gefördert, wenn Abbruch oder Wechsel vor Beginn des 4. Fachsemesters stattfinden. Erfolgt der Abbruch oder Wechsel erst nach Beginn des 4. Fachsemesters, wird Ausbildungsförderung nur noch geleistet, wenn unabweisbare Gründe für den Abbruch oder Wechsel bestanden haben. Unabweisbar ist ein Grund, der eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder Wechsel aus der bisherigen Fachrichtung nicht zu- lässt. Ein unabweisbarer Grund ist z. B. eine unerwartete - etwa als Unfallfolge eingetretene - Behinderung oder Allergie gegen bestimmte Stoffe, die die Ausübung des bisher angestrebten Berufes unmöglich macht. Ein wichtiger Grund kann gegeben sein, wenn der Auszubildende zu einem früheren Zeitpunkt zu der Ausbildung an einer Hochschule oder einer anderen Ausbildungsstätte aus Kapazitätsgründen nicht zugelassen worden ist, für die er nach Abbruch der zunächst begonnenen Ausbildung oder Wechsel der Fachrichtung gefördert werden will. Unerheblich ist, ob der Auszubildende für die bisherige Ausbildung Förderungsleistungen erhalten hat. Der Umstand allein, dass der Auszubildende (aus Kapazitätsgründen) nicht zugelassen worden ist, stellt dagegen keinen wichtigen Grund dar. Bei einem Wechsel der Fachrichtung in das Wunschstudium ist aber das Vorliegen eines wichtigen Grundes nur zu bejahen, wenn der Auszubildende 1. die nach Abbruch der bisherigen Ausbildung oder Wechsel der Fachrichtung aufgenommene Hochschulausbildung von Anfang an angestrebt hatte, 2. ausschließlich aufgrund der rechtlichen Beschränkung bei der Vergabe von Studienplätzen gehindert war, diese bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu beginnen, 3. ohne Unterbrechung die ihm zur Verfügung stehenden Bewerbungsmöglichkeiten genutzt hat, um einen Studienplatz in seinem Wunschstudium zu erhalten; ausgenommen hiervon sind Zeiten der Ableistung des Wehr- und Zivildienstes, des Freiwilligen Sozialen Jahres sowie vergleichbarer Dienste, und 4. die bisherige Ausbildung für den Fall der Nichtzulassung zum Wunschstudium auch berufsqualifizierend abschließen wollte. Dies ist aber nicht der Fall, wenn die bisherige Ausbildung lediglich zur Überbrückung notwendiger Wartezeiten bis zur sicheren Zulassung zum Wunschstudium aufgenommen wurde. Eine Beratung vor dem Abbruch oder Fachrichtungswechsel ist immer zu empfehlen. Quelle:www.studentenwerk-dresden.de/finanzierung/faq-36.htmlIm Zweifelsfall einfach mal in Bafög Amt fragen. Die sind da ja meißt sehr nett und hilfsbereit (ist jedenfalls meine Erfahrung).
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 24 May 2005, 19:52
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Neuling
Punkte: 1
seit: 25.06.2004
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hey, also man muss nich mehr den fachrichtungswechsel begründen ( stand im spiegelei; 21. änderungsgesetz zum bafög, dez. 2004) "Beim erstmaligen fachrichtungswechsel innerhalb der ersten beiden fachsemester soll von der widerlegbaren regelvermutung für das vorliegen eines wichtigen grundes ausgegangen werden. für den vollzug entfällt somit regelmäßig die notwendigkeit, einen fachrichtungswechsel zu begründen. diese festlegung befreit den antragsteller allerdings nicht von der pflicht, einen fachrichtungswechsel nach wie vor dem amt für ausbildungshilfe mitzuteilen." Aber ich glaube auch, dass man, wenn man nach dem 4. sem. wechselt, kein bafög mehr bekommt
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 24 May 2005, 19:54
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old 's cool!         
Punkte: 9493
seit: 12.07.2003
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Zitat(Mangoo) Würde mich jedenfalls mal interessieren..... smile.gif
Habt ihr schon mal die Richtung gewechselt oder das Studium ganz abgebrochen?? Wenn ja, warum und in welchem Semester? Zitat(Mangoo) Und wie habt ihr das da mit dem Bafög gemacht, wenn ich schon im laufenden Semester wusstet, dass ihr im nächsten Semester aufhören oder wechseln wollt? antwort: Zitat(Digger) Zum Ende des Semesters gehst Du zu Deiner zuständigen Sachbearbeiterin im Bafög-Amt und teilst ihr mit, das Du den Studiengang wechseln möchtest (zum nächsten Semester). Sie wird Dir dann einige Zettel geben, die Du ausfüllen musst. Außerdem wollen die auch eine schriftliche Erklärung/ Begründung für Deinen Wechsel > von Sätzen wie "...hatte eine Lust mehr..." würde ich aber abraten. wink1.gif Lass' Dir einige gute Formulierungen einfallen...
Das Bafög-Amt prüft dann Deine Erklärung und wenn sie ihnen gefällt, bekommst Du auch weiterhin Bafög. Zitat(Mangoo) Aber wenn ich einfach nur abbrechen will, dann muss ich doch nix begründen, oder? Kann denn das Bafög-Amt nicht nachprüfen ob ich das Semester anwesend war? Ich schreibe ja auch keine Prüfungen mit. Und wie siehts aus, wenn mich dann in 1 oder 2 Jahre entschließe doch wieder zu studieren. Würde ich dann nochmal Bafög bekommen?? >>ohne worte!<< Dieser Beitrag wurde von yocheckit: 24 May 2005, 19:58 bearbeitet
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 24 May 2005, 20:11
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Froschologe         
Punkte: 5016
seit: 01.10.2003
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Zitat(Chino @ 24 May 2005, 20:01) -> das heißt, du könntest noch Bafög bekommen wenn du einen unabweisbaren Grund vorbringen kannst, warum du das Fach nicht weiter studieren kannst...  wenn du chemie studierst und schwanger wirst, dann wäre das ein unabweisbarer grund. oder du forst studierst und plötzlich starker allergiker wirst. ich habe das auch schonmal mitgemacht und kann dir da wenig hoffnung machen. btw: wenn du beim bafög amt um hilfe ersuchst, gehe auf keinen fall zu deiner für dich zuständigen beraterIn, sondern zu der allgemeinen beratung. sag dort auch nciht unbedingt deinen richtigen namen, denn wenn die spitz kriegen, daß du nicht mehr studierst/studieren willst, dann wollen die dir sofort das bafög nehmen.
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Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
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 24 May 2005, 21:12
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Roman-Precog :o)         
Punkte: 6661
seit: 14.11.2003
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...was schnien schon schrieb, sollte auf alle fälle in die begründung mit rein!
hier ein auszug aus meiner:
" ich besuchte das biz, nahm an hochschulinformationstagen verschiedener unis und fachbereiche teil und führte gespräche mit diversen personen. ich erwartete nach den informationen, die ich gesammelte hatte, ein studium, das mir ein breites wissen sowohl über arbeitsweisen und materialien der architekten als aucheinen fundierten geschichtl. hintergrund vermitteln würde. im laufe des semesters musste ich aber allerdings feststellen, dass das studium weitgehend auf nicht belegbare interpretationen einzelner bauten basierte, die persönl. kreativität stark gebremst und und eingedämmt wurde, was meinen vorstellungen und interessen nicht entsprach. mit diesem schwerpunkt des studiums konnte ich sehr wenig anfangen. ich hatte sogar probleme. den sausführungen zu folgen, die für mich in keinem zusammenhang mit fakten und daten, an denen ich mich orientieren hätte können, standen. der einblick, den ich also gewonnen hatte, entsprach ganz und gar nicht meinen neigungen, ich verlor sogar weitgehend das interesse an kunst,das studium frustrierte mich. hinzu kam, dass ich ende 2001 schwer erkrankte und bis mitte 2003 auch weitgehend am studium nicht teilnehmen konnte. der wiedereinstieg fiel mir sehr schwer und auch die lernbedingungen, insbesondere was die betreuung anging, wurde immer schlechter. deshalb entschied ich mich für das duale studiuman der ba dresden."
... hab zwar bis jetzt noch nie bafög erhalten, aber dies hat eher finanzielle gründe ... die begründung wollten sie beim wiederholungsantrag auf alle fälle haben und haben sie auch nicht beanstandet
... da du schon im 4. semester bist sieht es aber (wie schon andere geschrieben haben) sehr, sehr schlecht aus!!! vielleicht versuchst du (aus wichtigem grund!!! --> krankheit etc. pp.) aus diesem semester nachträglich noch ein urlaubssemester zu machen
ps: wenn du bissl "googelst" findest du auch paar gute begründungen
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Nu, mir gönn!
"Ich bin Veganer Stufe IV. Ich esse nichts, was einen Schatten wirft." Ich bremse auch für Hufeisennasen! Was sich liebt, das neckt sich. – Was sich fickt, das fetzt sich. Wer will Mädchen schon an den Hintern fassen? Da kommen doch nur Püpse raus! Analsex is für´n Arsch!
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