hey, also man muss nich mehr den fachrichtungswechsel begründen ( stand im spiegelei; 21. änderungsgesetz zum bafög, dez. 2004) "Beim erstmaligen fachrichtungswechsel innerhalb der ersten beiden fachsemester soll von der widerlegbaren regelvermutung für das vorliegen eines wichtigen grundes ausgegangen werden. für den vollzug entfällt somit regelmäßig die notwendigkeit, einen fachrichtungswechsel zu begründen. diese festlegung befreit den antragsteller allerdings nicht von der pflicht, einen fachrichtungswechsel nach wie vor dem amt für ausbildungshilfe mitzuteilen." Aber ich glaube auch, dass man, wenn man nach dem 4. sem. wechselt, kein bafög mehr bekommt
|