Das ganze ist irgendwie komisch. Auf jeden Fall muss man sich selber eXmatrikulieren. Für das Prüfungsamt erlischt nur der Prüfungsanspruch, d.h. man kann sich nicht mehr für Prüfungen anmelden. Das Prüfungsamt meldet das ganze an das Immatrikulationsamt und die schauen irgendwie, dass der betreffende sich eXmatrikuliert.
Bei den Wiwis ist, nach allem was man mir zugetragen hat, wirklich ein sauguter Grund nötig, um eine 2.WH genehmigt zu bekommen. Also falls dein Vater gerade gestorben ist, könnte das noch gelten. Auskunft darüber erteilt das Prüfungsamt, entscheiden tut der Prüfungsausschuss, an den du den Antrag für die 2. WH stellen musst (diesen gibst du aber auch im Prüfungsamt ab).

bei den etechs isses net besser... wir bei den etchnikern bekommen auch nur bei guten studienerfolgsaussichten (sonst viele prüfungen erfolgreich und möglichst in der regelstudienzeit) maximal eine wh2 im studium