_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: 321 gäste

>Anträge für 2.Wiederholung

Themen Layout: Standard · [Linear] · Outline Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 26 May 2005, 21:44
avatar
Schenkelsaft und Destillat; EXZESS sei unser Erosbad!!
****

Punkte: 472
seit: 19.10.2004

Wo gibts n die? Ich bräucht da mal einen!


--------------------
Rabimmel!!!!!!


>>> OH GOTT, Its Techno Music <<<


Geschenk 4 you
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
 
Antworten(1 - 10)
post 26 May 2005, 21:46
avatar
crunch-time-player
******

Punkte: 779
seit: 09.06.2004

Hey, ich hab meinen von unserem Prüfungsamt gedownloadet. Normalerweise reichts eig. wenn du mal nachfragst oder dich zum .pdf durchklickst


--------------------
"Die Summe aller Probleme ist konstant!" mein Onkel
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 May 2005, 21:58
avatar
Schenkelsaft und Destillat; EXZESS sei unser Erosbad!!
****

Punkte: 472
seit: 19.10.2004

Hab grad mal nachgeschaut, bei Wirtschaftswissenschaften steht der glaub ich nicht zum Download.

Hab gehört dass man da echt n ausergewöhnlichen Grund braucht um noch ne Wiederholung genehmigt zu kriegen, und das man nur sehr selten einen bewilligt kriegt!
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 May 2005, 22:58
avatar
der vierkonsonantige
*********

Punkte: 3812
seit: 12.12.2003

öhm? prüfungsamt hingehen, wenn offen und da fragen?


--------------------
jeden tag einen dummen kommentar!
hab ich bei den fadfindern gelernt.
bild kann nicht angezeigt werden

bild kann nicht angezeigt werden bild kann nicht angezeigt werden bild kann nicht angezeigt werden bild kann nicht angezeigt werden
"if you have a hammer, every problem looks like a nail"
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 May 2005, 23:03
avatar
meeresalge
*********

Punkte: 3228
seit: 27.11.2003

Was passiert eigentlich wenn man nicht innerhalb des vom Prüfungsamtes gestellten Termines hingeht und beantragt?
Wird man dann sofort zwangsexmatrikuliert oder intressiert die das gar net?
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 May 2005, 23:13
avatar
der vierkonsonantige
*********

Punkte: 3812
seit: 12.12.2003

also n bekannter von mir wurde net zwangsgeext.. aber die studienberatung hatte ihm vorher schon gesagt, dass ers eigentlich müsste.... er hat sich dann selber rausgeworfen, damit er n wartesemester für sein nächstes studium bekommt
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 27 May 2005, 00:29
avatar
Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Das ganze ist irgendwie komisch. Auf jeden Fall muss man sich selber eXmatrikulieren. Für das Prüfungsamt erlischt nur der Prüfungsanspruch, d.h. man kann sich nicht mehr für Prüfungen anmelden. Das Prüfungsamt meldet das ganze an das Immatrikulationsamt und die schauen irgendwie, dass der betreffende sich eXmatrikuliert.

Bei den Wiwis ist, nach allem was man mir zugetragen hat, wirklich ein sauguter Grund nötig, um eine 2.WH genehmigt zu bekommen. Also falls dein Vater gerade gestorben ist, könnte das noch gelten. Auskunft darüber erteilt das Prüfungsamt, entscheiden tut der Prüfungsausschuss, an den du den Antrag für die 2. WH stellen musst (diesen gibst du aber auch im Prüfungsamt ab).


--------------------


bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 27 May 2005, 01:20
avatar
der vierkonsonantige
*********

Punkte: 3812
seit: 12.12.2003

Zitat(Chris @ 27 May 2005, 00:29)
Das ganze ist irgendwie komisch. Auf jeden Fall muss man sich selber eXmatrikulieren. Für das Prüfungsamt erlischt nur der Prüfungsanspruch, d.h. man kann sich nicht mehr für Prüfungen anmelden. Das Prüfungsamt meldet das ganze an das Immatrikulationsamt und die schauen irgendwie, dass der betreffende sich eXmatrikuliert.

Bei den Wiwis ist, nach allem was man mir zugetragen hat, wirklich ein sauguter Grund nötig, um eine 2.WH genehmigt zu bekommen. Also falls dein Vater gerade gestorben ist, könnte das noch gelten. Auskunft darüber erteilt das Prüfungsamt, entscheiden tut der Prüfungsausschuss, an den du den Antrag für die 2. WH stellen musst (diesen gibst du aber auch im Prüfungsamt ab).
*
bei den etechs isses net besser... wir bei den etchnikern bekommen auch nur bei guten studienerfolgsaussichten (sonst viele prüfungen erfolgreich und möglichst in der regelstudienzeit) maximal eine wh2 im studium
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 30 May 2005, 10:28
avatar
crunch-time-player
******

Punkte: 779
seit: 09.06.2004

also mein grund war, das ich einfach zu wenig gelernt hatte und ich unbedingt weiterstudieren will (wortwörtlich). das hat genügt um eine 2.wh zu bekommen biggrin.gif
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 30 May 2005, 12:45
avatar
Schenkelsaft und Destillat; EXZESS sei unser Erosbad!!
****

Punkte: 472
seit: 19.10.2004

Aber nicht an der Wirtschaftsfakultät oder?
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: