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>Anträge für 2.Wiederholung

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post 26 May 2005, 21:44
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Schenkelsaft und Destillat; EXZESS sei unser Erosbad!!
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Punkte: 472
seit: 19.10.2004

Wo gibts n die? Ich bräucht da mal einen!


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Rabimmel!!!!!!


>>> OH GOTT, Its Techno Music <<<


Geschenk 4 you
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post 27 May 2005, 00:29
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Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Das ganze ist irgendwie komisch. Auf jeden Fall muss man sich selber eXmatrikulieren. Für das Prüfungsamt erlischt nur der Prüfungsanspruch, d.h. man kann sich nicht mehr für Prüfungen anmelden. Das Prüfungsamt meldet das ganze an das Immatrikulationsamt und die schauen irgendwie, dass der betreffende sich eXmatrikuliert.

Bei den Wiwis ist, nach allem was man mir zugetragen hat, wirklich ein sauguter Grund nötig, um eine 2.WH genehmigt zu bekommen. Also falls dein Vater gerade gestorben ist, könnte das noch gelten. Auskunft darüber erteilt das Prüfungsamt, entscheiden tut der Prüfungsausschuss, an den du den Antrag für die 2. WH stellen musst (diesen gibst du aber auch im Prüfungsamt ab).


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

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