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Forenbetreiber abgemahnt

wegen markenrechtlich geschützten Benutzernamen
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post 12 Jun 2005, 21:59
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*********

Punkte: 4082
seit: 23.05.2003

Einen Streitwert von 100.000 Euro hat ein Anwalt für die Benutzung eines markenrechtlich geschützten Namens als Pseudonym in einem Internet-Forum festgelegt. Mehr als 30.000 Nutzer hat das nach Betreiberangaben zu den größten in Deutschland gehörende Forum zum Thema Bodybuilding, Kraftsport und Fitness. Weiterlesen

Quelle: Heise


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schildkroet
post 12 Jun 2005, 22:02
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shocking.gif hoffentlich passiert unserem Rechssystem nicht dasselbe wie dem US-Amerikanischen...
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post 12 Jun 2005, 22:06
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4. Schein
****

Punkte: 470
seit: 22.04.2005

Mich wird es nie betreffen, Gott ist ja für alle da. cool.gif
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schildkroet
post 12 Jun 2005, 22:09
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet






...aber damit hast du recht, gott *g*
...ach du scheisse! schildkroet ist ein spielzeughersteller! mist! - ich muss los biggrin.gif
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post 12 Jun 2005, 22:29
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~Beastie Girl~
*********

Punkte: 13190
seit: 01.10.2003

was soll ich da sagen..


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[22:17] cantrella: ich bin der männergarten

bunglefever was here!

minilusch3n geschlüpft
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post 12 Jun 2005, 22:48
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Hack-O-Nator
******

Punkte: 845
seit: 08.05.2005

Wann laufen solche Markennamen ab?!?! ohmy.gif


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“Sollen sich auch alle schämen, die gedankenlos sich der Wunder der Wissen-
schaft und Technik bedienen und nicht mehr davon geistig erfasst haben als die
Kuh von der Botanik der Pflanzen, die sie mit Wohlbehagen frisst.”
A. Einstein, 1930, Funkausstellung in Berlin


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post 12 Jun 2005, 22:57
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Zirpende Grille
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Punkte: 3688
seit: 17.06.2004

kannst ja mal das UWG durchforsten ^^


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Es ist kein Narr der Possen reißt und auch kein Narr der Unsinn spricht.
Der wahre Narr ist der, der meist nur staunt und blinden Glaubens ist.
Eichenschild
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post 12 Jun 2005, 23:21
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Punkte: 4082
seit: 23.05.2003

Zitat
Gleich ob Forenbetreiber oder eBay: Für Rechtsverletzungen der Nutzer der jeweiligen Plattform haften grundsätzlich zunächst die Nutzer selbst. Den Forenbetreiber trifft höchstens die (abgeschwächte) “Provider”haftung als sog. “Host-Provider”, weil er im Regelfall NICHT zu einer vorherigen Überprüfung von allem, was auf seiner Plattform passiert, verpflichtet ist.

Erst wenn er über eine Rechtsverletzung informiert wurde (etwa durch den Hinweis eines Besuchers des Forums oder weil ein Mitarbeiter des Betreibers zufällig darauf gestoßen ist), muss der Forenbetreiber den Hinweisen nachgehen und die Rechtsverletzung beseitigen. Tut der Forenbetreiber dies nicht, haftet er ebenso wie der verantwortliche Forenbesucher auf
Unterlassung und Schadensersatz und kann sich ggf. sogar strafrechtlich verantwortlich machen (etwa bei einer Beleidigung).


www.lawblog.de

also ich find das schon ziehmlich krass... und wenn sich das durchsetzen sollte
müsste man ein blacklist mit markennahmen führen was wohl sehr schwer zu erfüllen ist
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post 12 Jun 2005, 23:29
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Zumal Markennamen auch nur auf einen bestimmten Bereich geschützt sind. Hat man also eine Marke für ein Waschmittel geschützt, darf diese gern für ein Betriebssystem verwendet werden.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 12 Jun 2005, 23:32
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seit: 23.05.2003

ich verweise auf unseren user unicum happy.gif
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post 12 Jun 2005, 23:34
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Roman-Precog :o)
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Punkte: 6661
seit: 14.11.2003

wenn ich das jetzt richtig gepeilt habe, bezieht sich das aber "nur" auf den namen des portals/ forums und nicht auf die user-namen, oder?

Zitat
Erst wenn er über eine Rechtsverletzung informiert wurde (etwa durch den Hinweis eines Besuchers des Forums oder weil ein Mitarbeiter des Betreibers zufällig darauf gestoßen ist), muss der Forenbetreiber den Hinweisen nachgehen und die Rechtsverletzung beseitigen.


also wie bei sonstigen markenrechtsverletzungen auch.....dann is das ja okay


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Nu, mir gönn!



"Ich bin Veganer Stufe IV. Ich esse nichts, was einen Schatten wirft."
Ich bremse auch für Hufeisennasen!
Was sich liebt, das neckt sich. – Was sich fickt, das fetzt sich.
Wer will Mädchen schon an den Hintern fassen? Da kommen doch nur Püpse raus!


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Analsex is für´n Arsch!


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post 12 Jun 2005, 23:45
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Punkte: 4082
seit: 23.05.2003

nene es geht schon um die user namen ...
ansonsten wäre es ja auch wirklich verständlich.

http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum.html

die anwälte meinen
das der nutzer die anderen 31000 foren user mit einem
wettbewerbswidrigen namen umwirbt ^^
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post 12 Jun 2005, 23:55
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Roman-Precog :o)
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Punkte: 6661
seit: 14.11.2003

das is natürlich krass

mit nem hinweis auf das unterlassen der benutzung von markennamen als nickname beim erstellen des accounts sollte da hilfreich sein...mit dem unterpunkt, dass der ersteller für rechtsverletzungen dieser art selbst haftet
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post 13 Jun 2005, 00:33
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Vordiplom
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Punkte: 644
seit: 23.04.2005

Zitat(Chris @ 12 Jun 2005, 22:29)
Zumal Markennamen auch nur auf einen bestimmten Bereich geschützt sind. Hat man also eine Marke für ein Waschmittel geschützt, darf diese gern für ein Betriebssystem verwendet werden.
*

Das stimmt nicht. Wenn du zB an die Gruppe "tictactoe" denkst, die ihren Namen ändern mußte weil eine werbefirma schon so hieß, oder die Gruppe "Die Allianz", wegens der Versicherung. Und das finde ich auch ein bisschen daneben, da es ja diese Worte schon vor den Unternehmen gab. rolleyes.gif


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Dieser Beitrag enthält viele schlimme Worte und aufgrund seines Inhaltes sollte er von niemandem gelesen werden.
Zu Risiken und Nebenwirkungen, frage deinen Exma-Mod und lass dir deine Meinung vorkauen.
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post 13 Jun 2005, 00:47
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Roman-Precog :o)
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Punkte: 6661
seit: 14.11.2003

Zitat(Chris @ 12 Jun 2005 @ 22:29)
Zumal Markennamen auch nur auf einen bestimmten Bereich geschützt sind. Hat man also eine Marke für ein Waschmittel geschützt, darf diese gern für ein Betriebssystem verwendet werden.


stimmt auch nicht

geht mehr darum, inwieweit der markenname regional benutzt wird

da allianz weltweit agiert, kann sich ne deutsche band nicht so nennen

würd ich ein produkt/ dienstleistung ausschließlich in dresden unter einem (meinem, noch nicht existenten) markennamen anbieten, so kann in hamburg auch jem. diesen markennamen benutzen, wenn er nicht dtl.-weit bzw. in dresden agiert....ähnlich wie bei firmennamen

Dieser Beitrag wurde von sodi: 13 Jun 2005, 00:48 bearbeitet
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