Zitat
Gleich ob Forenbetreiber oder eBay: Für Rechtsverletzungen der Nutzer der jeweiligen Plattform haften grundsätzlich zunächst die Nutzer selbst. Den Forenbetreiber trifft höchstens die (abgeschwächte) “Provider”haftung als sog. “Host-Provider”, weil er im Regelfall NICHT zu einer vorherigen Überprüfung von allem, was auf seiner Plattform passiert, verpflichtet ist.
Erst wenn er über eine Rechtsverletzung informiert wurde (etwa durch den Hinweis eines Besuchers des Forums oder weil ein Mitarbeiter des Betreibers zufällig darauf gestoßen ist), muss der Forenbetreiber den Hinweisen nachgehen und die Rechtsverletzung beseitigen. Tut der Forenbetreiber dies nicht, haftet er ebenso wie der verantwortliche Forenbesucher auf
Unterlassung und Schadensersatz und kann sich ggf. sogar strafrechtlich verantwortlich machen (etwa bei einer Beleidigung).
www.lawblog.dealso ich find das schon ziehmlich krass... und wenn sich das durchsetzen sollte
müsste man ein blacklist mit markennahmen führen was wohl sehr schwer zu erfüllen ist