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> Verwaltungsgericht erlaubt Zensur Provider müssen Webseiten sperren

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post 15 Jun 2005, 09:03
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Straight Esh
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seit: 01.10.2003

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat die Sperrverfügungen in NRW für rechtens erklärt. Diese seien durch die Staatsverträge zu Jugendschutz und Mediendiensten gedeckt. Somit müssen Provider angeordnete Sperrverfügungen gegen ausländische Webseiten durchsetzen.

Man geht davon aus, dass diese Sperrverfügung nur Webseiten betrifft, die gegen deutsches Recht verstossen.
--> http://www.heise.de/newsticker/meldung/60627


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

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post 15 Jun 2005, 19:48
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Straight Esh
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seit: 01.10.2003

Gegen Rechtsextremismus muss man mit Aufklärung vorgehen.

Denk nach, denk weiter. Wenn es den Staatsfeind Rechtsextremismus im Netz nicht mehr gibt, was machen wir dann? Wir sperren die Seiten von Terroristen. Dann sperren wir die Seiten der Antifa (die ist ja auch gegen das System). Dann sperren wir die Seiten von Leuten, die Radarfallenerkenner verkaufen (weil ist ja auch eine Straftat, bzw. Anleitung zur Straftat). Dann sperren wir Seiten, auf denen Bombenbauanleitungen veröffentlich werden. Dann sperren wir Foren, in denen User Äusserungen von sich geben, die als Anleitung zur Straftat gewertet werden können. Und dann sperren wir Seiten, auf denen der Betreiber gegen Markenrecht, Urheberrecht oder sonstige Sachen verstösst.

Es gibt tausende Seiten, die wir mit dieser Begründung (es ist ja eine Straftat in Deutschland) gesperrt werden können. Dass dabei eventuell auch gleich 4000 andere Seiten mit gesperrt werden, weil sie auf dem selben Server liegen (wie z.B. bei Strato oder 1&1) hat bis heute noch niemanden in der Regierung von NRW gestört.

Ich bin mir noch nicht mal sicher ob das ein legales Mittel ist. Denn es ist ein Eingriff und Veränderung in Daten von anderen Personen und allein deren Überwachung ist nicht erlaubt, geschweige denn die Veränderung. Außerdem ist es fraglich ob bei einer Straftat überhaupt die Strafe ohne Verurteilung ausgesprochen werden darf.
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