Zitat
Der Staat darf von Internet-Zugangsanbietern die Sperrung von rechtsextremen, ausländischen Internet-Angeboten verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Die Düsseldorfer Bezirksregierung hatte den Zugangsanbietern Sperrungsverfügungen für Nazi-Websites zugestellt, die im Ausland ins Internet gestellt werden. Die Zugangsanbieter hatten dagegen Klage eingereicht. Das Gericht entschied nun, dass die Verfügungen durch die Staatsverträge zu Mediendiensten und Jugendschutz gedeckt seien
wo steht da jetzt etwas davon das alles was in deutschland eine straftat darstellt in zukunft gesperrt wird?
um die websiten zu sperren die du zusätzlich genannt hast müssten neue urteile her...
so einfach geht es nun auch nciht...
rechtextreme websiten die den holocaust verleugnen und das 3. reich glorifizieren stellen vor gericht wohl eine "schwere der tat" dar, oder wie man das in juristendeutsch nennt...
und wenn auf einer antifa seite gefordert wird dass man prügelbullen identifizieren können sollte, dann hat das mit einer straftat nix zu tun
Dieser Beitrag wurde von nappunk: 15 Jun 2005, 19:55 bearbeitet