Zitat(gfx-shaman @ 05 Jan 2006, 06:10)
oehm noe....abitur zaehlt nicht als erstausbildung in diesem sinne


war mir zumindest sicher, dass das diese arbeitsamttussi damals zu mir gesagt hat.. aber nach etwas suchen im netz hab ich gefunden, dass ich das vielleicht auch mit dem ersten und zweiten bildungsweg durcheinandergebracht habe. das abitur scheint jedenfalls keine schulische erstausbildung zu sein. sorry für den irrtum.
hab aber was anderes interessantes dazu gefunden: die eltern sind z.b. nicht unbedingt unterhaltspflichtig, wenn man vor dem studium eine berufsausbildung angefangen hat, den studiengang gewechselt oder einfach nach dem abi eine weile rumgegammelt hat. der zielstrebige bildungswille muss nämlich klar zu erkennen sein. woher man dann in so einem fall das nötige geld bekommt ist sehr fraglich..
Dieser Beitrag wurde von yocheckit: 05 Jan 2006, 11:18 bearbeitet