Zitat(Glubschoge @ 05 Jan 2006, 08:47)
Also ein ehemaliges Klassenmitglied von mir hat trotzdem er in die Schule ging Alg II bezogen. Also denke ich auch das Studenten Alg II beziehen können.
Man muss halt nur eine eigene Bedarfsgemeinschaft darstellen (also keine gemeinsamer Kühlschrank usw.). So wurde mir das damals erklärt als ich das beantragen wollte.
Schule is was anneres, das funktioniert außerdem auch wenn er in der Bedarfsgemeinschaft (BG) der Eltern is, die Regelleistung ist eben nur entsprechend geringer. Einfach ne eigene BG gründen geht sowieso nich mehr einfach so wenn man unter 25 is, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe vor, warum man da unbedingt ausziehen muss, ob der Grund anerkannt wird entscheidet aber der SB (müssen dann schon gravierende familiäre Probleme oder Notwendigkeit für Arbeitsaufnahme sein). Als Frau kann man dann auch noch ein Kind gebären, dann bildet man automatisch mit dem Baby eine eigene BG und zwar auch dann, wenn man noch bei den Eltern wohnt. Mit der Anzahl der im Haushalt befindlichen Kühlschränke steht das jedoch in keinem Zusammenhang, das kannste mir ma glauben

aber orignieller Erklärungsansatz
Zitat(Glubschoge @ 05 Jan 2006, 08:47)
Ich würde es dann auf jeden Fall versuchen, mehr als noe sagen können die ja auch nicht!!!

werden sie wahrscheinlich aber tun;)
Dieser Beitrag wurde von Katze: 12 Jan 2007, 13:38 bearbeitet