@innosonic.com:
Ich dachte du wärst in der FDP engagiert und würdest dich einigermassen auskennen. Scheinbar aber ist dies nicht so. Damit du aber nicht dumm sterben musst, hab ich etwas für die recherchiert.
http://www.bundestag.de/bic/gesgeb/14gesverf.htmlEs gibt Zustimmungs- und Einspruchsgesetze. Bei letzteren kann Bundesrat Einspruch reinlegen, dieser kann aber mit der absoluten, manchmal auch mit der doppelt qualifizierten Mehrheit zurückgewiesen werden. Dies dürfte sich bei einer knappen Mehrheit von Rot-Grün im Bundestag schon schwer gestalten. Bei Zustimmungsgesetzen (das sind Gesetze, die in die Vollstreckungs- und Finanzhoheit der Länder eingreifen) muss gar der Bundesrat seine Zustimmung geben, dass das Gesetz durchgeht. Momentan sind die Gesetze ca 50:50 verteilt.
Ein Regieren ohne Bundesrat ist in dieser Konstellation von daher schon sehr schwierig, und wenn man bedenkt, dass die wichtigen Eingriffe zur Zeit im Finanzwesen getätigt werden müssen relativ aussichtslos.