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Der Rücktritt des Kanzlers ist im Grundgesetz weder vorgesehen noch geregelt. Ist aber glaub ich trotzdem nicht verfassungswidrig.
Nee, glaub ich auch nicht. Der Kanzler muß ja auch aus gesundheitlichen Gründen zurücktreten können.
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2. Er wäre nicht gewählt worden. Das hätte nach außen hin unglaubwürdig gewirkt, weil mit wem will man dann im Wahlkampf als Kandidaten antreten, wenn man trotz eigener Mehrheit niemand ins Kanzleramt gebracht hätte?
Jo schon klar. Aber dann soll man das stellen einer Vertrauensfrage und somit das erzwingen von Neuwahlen - von hinten durch die Brust ins Auge - nicht als patriotischen Akt hinstellen.
Münte konnte ja auch wieder nich still sein und sowas wie "wir sprechen dem Kanzler trozdem unser Vertrauen aus" nach der Abstimmung bringen. Futter für ne Klage.
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Interessant wäre die Folge einer Klage vor dem Verfassungsgericht.
Bei erfolgreicher Klage tippe ich auf:
- zahlreiche Rücktritte
- angeordnete Neuwahlen (gibts sowas?)