ich weiß nicht, ob man dafür eine abgeschlossene berufsausbildung braucht, aber im prinzip darfst du als student eine bestimmte anzahl von stunden pro woche arbeiten und dies deinem arbeitgeber in rechnung stellen. in diesem fall gilt das glaube ich als geringfügige beschäftigung oder so und du musst das nicht über lohnsteuerkarte laufen lassen. ich hab das auch schon gemacht, nur leider nie das geld von dieser firma bekommen, aber das ist eine andere geschichte.
als tipp noch: auf die rechnung sollte dein name, die erbrachten leistungen, die stundenzahl, der vereinbarte stundensatz, deine kontoverbindungsdaten und ganz wichtig - eine zahlungsfrist!
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Kleine Aster Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster! -Gottfried Benn (1912)-
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