hab mir mal schnell die arbeit gemacht um keinen raum für spekulation zu lassen..
>>hier<< bei www.monster.de findet man alles was man dazu wissen muss.
demnach sind für sogenannte "minijobs" unter 400€ monatlich keinerlei abgaben notwendig. darüber, vorausgesetzt man bleibt unter 50 tagen und führt seine tätigkeiten in den semesterferien aus, wird ausschließlich die lohnsteuer einbehalten, die bei unterschreitung des grundfreibetrags von über 7000€ (derzeitiger stand nicht recherchiert) pro jahr am ende des jahres zurückgezahlt wird.
ich hoffe das verschafft genügend klarheit.
/edit:was ich noch vergessen hab..
das ding mit der rechnung. hab noch mal nachgeschaut, man muss entweder ein gewerbe anmelden oder sich eine steuernummer holen. bei dem geringen verdienst, den man als student haben sollte, ist davon auszugehen, dass das ganze steuerfrei bleibt. allerdings ist es so wie ich es befürchtet habe: als freier mitarbeiter muss man schon ein studium abgeschlossen haben, bzw. irgendwie künstlerisch tätig sein. siehe:
www.gelegenheitsjobs.deDieser Beitrag wurde von yocheckit: 07 Jul 2005, 16:47 bearbeitet