Nachdem du schon alles selbst im Beitrag beantwortet hast, nein.
Falls du noch was interessantes wissen willst:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschu...fragen/kaps.htmAls FSJlerin erhältst du die gleichen Vergünstigungen wie ein Azubi bzw. Schüler.
Darüber hinaus erhältst du Taschengeld von maximal 354 Euro im Monat, durschnittlich 153 Euro.
Kindergeld wird weitergezahlt.
Unterkunft, Verpflegung und Arbeitsklamotten werden von der Einrichtung bereitgestellt, oder aber vergütet. Da du nur 280 Euro erhältst, scheinst du ja komplett bei deinem Arbeitgeber zu wohnen, von daher wären auch die 24 Euro Euro verkraftbar.