|
|
|
|
|
 26 Jul 2005, 13:13
|

3. Schein   
Punkte: 178
seit: 05.01.2005
|
Na klar ist das auf die Miete aufgerechnet, das macht es ja auch einfacher. Oder möchtest du zwei verschiedene Überweisungen jeden Monat? Die Sache ist, dass ja z.B. auch Hardware bezahlt werden muss, die zuerst umständlich in die Häuser gebaut werden muss. Switches usw. usw. Der AG DSN kann deswegen niemand das Wasser reichen, da alle Arbeit auf freiwilliger und ehrenamtlicher Tätigkeit beruht, wo die Studentenwerk-Admins natürlich bezahlt werden müssen. Diese betrachten dann gelegentlich ihre Arbeit als lästig, weil sie ja schliesslich hin müssen.
--------------------
Sie werden ihre Schwerter zu Pflugscharen und ihre Spieße zu Sicheln machen. - Micha 4
|
|
|
|
|
|
|
 26 Jul 2005, 15:35
|
2. Schein  
Punkte: 56
seit: 20.06.2005
|
Zitat(roli5 @ 26 Jul 2005, 14:04) Ich dachte in den Wohnheimen wo das Studentenwerk den Internetzugang bereitstellt ist die Nutzungsgebühr dafür schon in der Miete enthalten:
JA das ist in der Miete enthalten. Bei der AG DSN zahlste im Semester 15 € für die Technik. Beim Stuwe nur für die Telekom. Die Technik zahlt das Stuwe wo anders her (deswegen ist die in meinen Augen auch so gut  ) MFG Kessel
|
|
|
|
|
|
|
 06 Aug 2005, 01:32
|

1. Schein 
Punkte: 38
seit: 13.04.2005
|
man kann in der petersburger auch glück haben, wenn man in eine der beiden 3er-wgs kullert (wenn man sich denn mit den beiden anderen verträgt).
Wo gibt es dort denn 3er WGs ?
|
|
|
|
|
|
|
 06 Aug 2005, 13:03
|

Gnh...Hirrrrn!      
Punkte: 887
seit: 13.10.2003
|
Zitat Wo gibt es dort denn 3er WGs ? 21 rechts
|
|
|
|
|
|
|
 07 Aug 2005, 12:44
|

Dr. Jan Itor     
Punkte: 693
seit: 09.04.2005
|
Zitat(roli5 @ 26 Jul 2005, 14:04) Ich dachte in den Wohnheimen wo das Studentenwerk den Internetzugang bereitstellt ist die Nutzungsgebühr dafür schon in der Miete enthalten: Quelle: Antrag auf / Vertrag zur Nutzung eines LAN/INTERNET-Anschlusses (Studentenwerk) das stand bis vor einiger zeit noch auf dem von dir verlinkten antrag, man hat es aber (wissentlich??) entfernt. der anteil der LAN-kosten in der miete ist laut hörensagen 10 €, wie kessel schon sagte, tatsächlich kann es aber genauso gut auch 15 € pro monat sein. hierzu sollte man eine aufschlüsselung der wohnnebenkosten beantragen.
--------------------
|
|
|
|
|
|
|
 07 Aug 2005, 14:24
|

der christian       
Punkte: 1119
seit: 01.10.2003
|
Zitat(Tortenhuber @ 07 Aug 2005, 13:44) hierzu sollte man eine aufschlüsselung der wohnnebenkosten beantragen.
Streiche "beantragen", setze "fordern". Sollte man Deiner Forderungen nicht nachkommen: Zitat(djure.org) BGB § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten ... (2) Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden. (3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. ... (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Folglich: ohne eine Abrechnung ist jede Höhe "unangemessen", die Miete ist zu kürzen (schriftliche Änderung der Einzugsermächtigung). Das Recht, willkürlich eine Wohnung zu betreten, hat der Vermieter ebenso nicht. Würde (endlich) mal ein genervter Student klagen, würde man sich im StuWe ob der illegalen Machenschaften vielleicht ja auch 'mal bewusst werden. Zumindest der Bereich "Wohnen" ist im StuWe noch SEHR durch die autoritäre Struktur der ehemaligen DDR geprägt. Heutzutage haben Mieter (und was anderes ist auch der Student nicht) mehr Rechte als ihnen das StuWe Dresden zustehen will.
|
|
|
|
|
|
|
 07 Aug 2005, 16:27
|

Vordiplom     
Punkte: 644
seit: 23.04.2005
|
Eine andere aber ebenso gesetzeswidrige Geschichte ist das mit der Kaution. Das StuWe hat da so eine lustige Klausel, daß man nach Abschluß eines Mietvertrages ein mind. ein Jahr Mieter des StuWes sein muß. Kündigt man vorher, wird die Kaution einbehalten. Dies ist allerdings illegal, da eine Kaution nur dafür da ist, um evtl auftretende Schäden zu begleichen und nicht als Druckmittel. Ein Kumpel von mir, den man in die Gerokstraße eingebuchtet hatte, und er aus diversen verständlichen Gründen da raus wollte, hat das mit einem Rechtsanwalt durch. Das StuWe weiß von der Rechtswidrigkeit, läßt es daher nicht bis aufs Gericht ankommen, daher kuschen die da ganz schnell wenn ein Brief vom Anwalt kommt. Aber welcher Student hat schon einen Anwalt? Und genau deshalb bleibt die Klausel drin...
--------------------
Dieser Beitrag enthält viele schlimme Worte und aufgrund seines Inhaltes sollte er von niemandem gelesen werden. Zu Risiken und Nebenwirkungen, frage deinen Exma-Mod und lass dir deine Meinung vorkauen.
|
|
|
|
|
|
|
 07 Aug 2005, 20:42
|

old 's cool!         
Punkte: 9493
seit: 12.07.2003
|
ist eigentlich kein problem. man kann dazu entweder zu Herrn Sureck (entschuldigung, hatte seine schreibweise doch nicht mehr so richtig im kopf) vom studentenwerk  gehen oder sich vom gericht einen beratungsschein holen, der allerdings 20€ kostet, dazu muss man ausweis, (ich glaube auch meldebescheinigung vom einwohnermeldeamt) und die kontoauszüge der letzten 3 monate mitbringen (wegen der einkommensnachweispflicht) und einen beratungsschein ausfüllen. hat man das alles hinter sich, bekommt man den beratungsschein und geht zu einem anwalt seines vertrauens, der dann die sache innerhalb von ein/zwei wochen regeln sollte.. Dieser Beitrag wurde von yocheckit: 07 Aug 2005, 23:41 bearbeitet
--------------------
Kleine Aster Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster! -Gottfried Benn (1912)-
|
|
|
|
|
|
|
 07 Aug 2005, 23:28
|

2. Schein  
Punkte: 69
seit: 03.03.2005
|
ich wohn zwar noch nich im wohnheim, hab aber schon genug gehört, was studenten alles mit wohnheimen anstellen können. insofern ist die hausbegehung nur zum schutz, dass gemeinschaftsküchen nicht völlig verwahrlosen. müßten die ständig repariert und saniert werden, würden die mieten steigen und davon hätte man ja auch nichts...auch wenn es damit auch studenten trifft, die alles in ordnung halten. die schwarzen schafe werden so auch gefunden... die kaution wird zwar ein jahr einbehalten, aber wenn man in einem blöden wohnheim landet, kann man doch immer noch einen umzugsantrag stellen. dann behält man die kaution glaub ich... der justiziar vom studentenwerk is übrigens der herr sureck...
--------------------
"Krisen sind Angebote des Lebens, sich zu wandeln. Man braucht noch gar nicht zu wissen, was neu werden soll, man muss nur bereit un dzuversichtlich sein."
|
|
|
|
|
|
|
 08 Aug 2005, 05:42
|

der christian       
Punkte: 1119
seit: 01.10.2003
|
Zitat(bibritz @ 08 Aug 2005, 00:28) insofern ist die hausbegehung nur zum schutz, dass gemeinschaftsküchen nicht völlig verwahrlosen.
Ich meine nicht nur die Begehungen. Bei der Schabenbekämpfung (die unbestritten notwendig ist), wird nicht erst lange geklingelt und gewartet bis jemand öffnet - nein: Tür wird aufgeschlossen, Typen kommen rein und bekämpfen Schaben, Typen gehen wieder...kein Vorgehen, was sich IRGENDein Vermieter/Hausmeister erlauben dürfte. Nebenbei sind die Begehungen verdachtsunabhängig ebenso unzulässig (der Schutz der Wohnung aus dem GG geht hier wohl vor). ...aber mal abgesehen davon ging es um den Nichtnachweis von Betriebskosten durch das StuWe Dresden. Ich finds interessant, dass man sich vom Justiziar des StuWe 'nen Schein holen kann, um gegen das StuWe vorzugehen.
|
|
|
|
|
|
|
 08 Aug 2005, 09:05
|

Dr. Jan Itor     
Punkte: 693
seit: 09.04.2005
|
also bibritz, nimms mir nicht übel: Zitat ich wohn zwar noch nich im wohnheim, hab aber schon genug gehört, was studenten alles mit wohnheimen anstellen können. insofern ist die hausbegehung nur zum schutz, dass gemeinschaftsküchen nicht völlig verwahrlosen. müßten die ständig repariert und saniert werden, würden die mieten steigen und davon hätte man ja auch nichts...auch wenn es damit auch studenten trifft, die alles in ordnung halten. die schwarzen schafe werden so auch gefunden... die kaution wird zwar ein jahr einbehalten, aber wenn man in einem blöden wohnheim landet, kann man doch immer noch einen umzugsantrag stellen. dann behält man die kaution glaub ich... der justiziar vom studentenwerk is übrigens der herr sureck... wenn man keine ahnung hat ....  ... ich hab direkten kontakt mit leuten, die bei einer hausbegehung in der hss mal mitgegangen sind und die waren zwar nicht zart besaitet aber bei einigen räumlichkeiten da trotzdem kurz vorm erbrechen. und ausser mit rauswurf zu drohen, wenn die wohnung übermäßig dreckig ist, hat das stuwe bisher ÜBERHAUPT nix gemacht, wenn man da so eine kakerlakenfarm genau neben sich hat ist man dem mehr oder minder machtlos ausgeliefert. von daher ist deine begründung hand, fuß und kopflos. @ ck: in meiner aktuellen position wäre es sicherlich etwas ungünstig, wenn ich das stuwe wegen hausfriedensbruch anzeigen
|
|
|
|
|
|
|
 08 Aug 2005, 09:19
|

1. Schein 
Punkte: 38
seit: 13.04.2005
|
Nochmal wegen der 3er WGs - Pet 21 rechts.
Wie läuft das dann mit der Küche und so ?
Das höre ich echt zum ersten mal
|
|
|
|
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder:
|