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> Glocken läuten = Ruhestörung? ...wohnt niemals neben einer Kirche

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post 26 Jul 2005, 22:13
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1. Schein
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Punkte: 38
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Da ich es vor kurzem mal wieder erleben durfte das die Kreuzkirche so herzerwärmend, früh um 7 ca. 10 Minuten lang in voller Lautstärke all ihre Glocken geläutet hat, so frag ich mich doch ernsthaft ist das eigentlich legal? Man stelle sich nur mal vor du stellst dich mit Böllern früh um 7 aufn Altmarkt und feierst Silvester Teil2 ...

Gibts da nix wie man das verhindern kann, es gibt ja auch noch normale Leute die nicht früh um 7 zu irgendeiner Vorlesung gehen sad.gif

yeahrite.gif


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Mitch Mitchensen - Weltmeister mit der Elf von Dänemark
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post 27 Jul 2005, 10:24
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metronom
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Punkte: 792
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Zitat
Streit um Kirchenglocken: Dem Zeitläuten schlägt das letzte Stündlein
Vier Jahre nach dem Erwerb einer Wohnung mit Dachterrasse war Schluss mit der Freude am Eigenheim. Die Eigentümerin musste zusehen, wie in ihrer Nachbarschaft ein Gemeindezentrum errichtet wurde, dessen Kirchturm nur zwölf Meter Abstand zu ihrer Terrasse wahrte. Auf gleicher Höhe mit der Wohnung verkündeten die Glocken pünktlich den Ablauf jeder Viertelstunde. So schlug die Uhr zwischen acht und 22 Uhr insgesamt 249 mal und das mit einer Lautstärke, die den gesetzlichen Grenzwert für Wohngebiete überschritt. Um wieder zur Ruhe zu kommen, zog die Eigentümerin vor Gericht.

Nach dem Urteil des Landgerichts Aschaffenburg muss das Zeitläuten eingestellt werden, bis durch Schallschutzmaßnahmen sichergestellt ist, dass die Glockenschläge eine Lautstärke von 55 Dezibel nicht überschreiten (2 S 391/98). Die Richter ließen es sich nicht nehmen, sich auf der Terrasse der Klägerin ein eigenes Urteil zu bilden. Dort stellten sie fest, dass auch ein 'verständiger Durchschnittsmensch' das Geläut als erhebliche Ruhestörung empfinde.

Während das liturgische Läuten der Religionsausübung diene und nicht als Lärmbelästigung anzusehen sei, könne man diesen Grundsatz auf das regelmäßige Zeitläuten nicht übertragen. Das sei mit Glockenschlägen von einem Rathausturm vergleichbar, der 'Zeitansage' fehle die sakrale Bedeutung.
Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 26. August 1999 - 2 S 391/98


Zitat
Wie laut dürfen Glocken läuten?
Es ist wie eine Zeitreise in die Vergangenheit. Vom Kirchturm schlägt uns die Stunde. Genauer - wir bekommen einen akustischen Überblick über die genaue Uhrzeit. Was kann das nun aber mit Justitia zu tun haben
 
Eine ganze Menge. Denn die Glockenschläge, die uns den Blick auf die Armbanduhr ersetzen sollen, dürfen nicht zu laut sein. Vor allem zu nachtschlafender Zeit. Da gelten 65 Dezibel als Höchstgrenze. So entschied es der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. In unserem Beispiel da läutete es immerhin mit 8O Dezibel pro Glockenschlag - und das alle 15 Minuten. Zuviel meinten die um ihren Nachtschlaf gebrachten Anwohner. Und die Richter urteilten: zu laut.

Denn auch für diese Form der Zeitansage gelten die gleichen Maßstäbe wie für alles andere, das irgendwie mit Geräuschen verbunden ist. Und gerade beim Läuten zu nächtlicher Stunde müsse Rücksicht auf das Schlafbedürfnis der Nachbarn genommen werden, meinten die obersten bayerischen Verwaltungsrichter. Das Gericht sprach gar von der Gefahr
"gesundheitsgefährdender Schlafstörungen". Und die Grenzwerte für die Lautstärke bei der Zeitansage via Glockengeläut seien auch dann einzuhalten, wenn das einer langen Tradition entspreche.

Aktenzeichen
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - Az.: 22 ZB 03 3011


Zitat
“Dreimal am Tag läutete die Kirchenglocke zum Angelusgebet - Hausbesitzer, die vom Glockenturm nur zehn Meter entfernt wohnten, waren genervt. Sie forderten von der Baubehörde, das liturgische Glockenläuten zu verbieten. Obwohl es den zulässigen Mittelwert für Lärm in einem allgemeinen Wohngebiet (laut Gutachten eines Sachverständigen) überschritt, konnten sich die Hausbesitzer nicht durchsetzen und unterlagen auch vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, hier komme es weniger auf den Mittelwert an; entscheidend sei vielmehr der "Wirkpegel des Einzelgeräuschs" (4 B 152.96). Dieser betrage 80,2 dB(A), zulässig seien 85 dB(A). Außerdem gab das Gericht zu bedenken, daß das liturgische Läuten im herkömmlichen Rahmen keine "erhebliche Belästigung", sondern eine zumutbare "sozialadäquate Einwirkung" darstelle. Ab welchem Geräuschpegel die Glocken zu laut seien, könne nicht abstrakt, sondern nur durch eine Abwägung zwischen Lärmschutz und Religionsausübung beantwortet werden.”
 

Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. September 1996 - 4 B 152.96


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LordGreen   Find ich auch... @QuanChi:...also beschwer dich ni...   26 Jul 2005, 22:29
Pusteblumenkohl   Du brauchst entweder 200 Kilo Industriefilz oder ...   26 Jul 2005, 22:32
bibritz   du mußt das mal so sehen...die glocken machen ...   26 Jul 2005, 22:45
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