Auf der Seite vom
Immaamt steht:
- "Gesetzliche Grundlage
Gemäß § 16 Abs. 1 Sächsisches Hochschulgesetz vom 11. 06. 1999 (SächsHG) muss sich jeder Student zu jedem Semester form- und fristgerecht zum Weiterstudium zurückmelden. Sofern der Studierende dieser Pflicht nicht nachkommt, kann er gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 2 SächsHG vom Studium exmatrikuliert werden."
- "Ab wann ist eine verspätete Rückmeldung gebührenpflichtig?
Eine verspätete Rückmeldung ist gebührenpflichtig! Im Rahmen der Gebührensätze des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Immatrikulationsordnung der TU Dresden wurde festgelegt, dass eine Gebühr in Höhe von
15,00 EUR zu entrichten ist, wenn der vollständige Semesterbeitrag nicht
bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche auf dem Konto der Hauptkasse verbucht wurde."
Man hat dann halt nur noch keinen Semesterausweis.