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> 13. Monatsmiete ab 1.1.06 auch in DD? ..wer weiß etwas genaueres??

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post 09 Aug 2005, 11:57
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schokohörnchen
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da ich im oktober neue papiere beantragen muss täte mich mal interessieren ob jmnd von euch was definitives zur nebenwohnsitzsteuer weiß.. wir hatten das ja schon mal hier im forum ein bissl erörtert aber war ja auch noch nix 100%.. denn ich bin ja am überlegen wenn ich eh neue ausweise beantragen muss ob ich mich dann eben halt ned gleich in DD hauptwohnsitzlich meld.... wäre auch cool wenn mir jmnd nochn paar vor/nachteile posten könnte...(KFZ Steuer etc im Vergleich..oder so)

dank euch schonmal

Dieser Beitrag wurde von babyG: 09 Aug 2005, 11:58 bearbeitet


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post 27 Oct 2005, 10:08
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Zitat(Chris @ 26 Oct 2005, 23:54)
Wenn man also den Hauptwohnsitz bei seinen Eltern belässt, müsste man als Student grob gesehen die ganzen Semesterferien, alle Wochenenden und noch ca. 20 Tage mehr bei seinen Eltern verbringen.

Du hast pro Semester schon grob 12 Wochen Ferien. Macht im Jahr 24, was von den geforderten 26/52 ja nun nicht uneinholbar entfernt ist. Man kann durchaus öfter im Heimatort als im Studienort sein. Und dann wäre es meines Erachtens ungesetzlich, den Erstwohnsitz nach Dresden zu verlegen. Man könnte also auch argumentieren, die Stadt Dresden nötige einen zu einem Gesetzesbruch.


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post 27 Oct 2005, 22:30
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Zitat(JoSchu @ 27 Oct 2005, 10:08)
Du hast pro Semester schon grob 12 Wochen Ferien. Macht im Jahr 24, was von den geforderten 26/52 ja nun nicht uneinholbar entfernt ist. Man kann durchaus öfter im Heimatort als im Studienort sein. Und dann wäre es meines Erachtens ungesetzlich, den Erstwohnsitz nach Dresden zu verlegen. Man könnte also auch argumentieren, die Stadt Dresden nötige einen zu einem Gesetzesbruch.
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Stimmt hab nochmal nachgezählt.
Man hat 172 Tage vorlesungsfreie Zeit (Semesterferien, etc, inklusive Dies Academicus). Du hast Recht, es fehlt nicht mehr viel zu den geforderten 26/52. Trotzdem bleib ich weiterhin bei meiner Aussage, dass es kaum einen Studenten gibt, der mehr als 182 Tage bei seinen Eltern schläft, obwohl er in Dresden eine Wohnung hat. Schlimmer wirds, wenn man sich noch anschaut, dass viele Studenten noch eine vollgepackte Prüfungszeit besitzen, was unsere 172 freien Tage um 56 reduzieren würde.

Deswegen würde ich jeden Studenten, der einwandfrei nachweisen kann, dass er wirklich seinen Hauptwohnsitz bei seinen Eltern hat, auch die Nebenwohnsitzsteuer erlassen (ich persönlich).

Das mit dem Nebenwohnsitz ist halt ähnlich gelagert wie mit P2P Programmen zum Filesharing, wie eMule. Sicher kann man mit diesen Programmen auch legale Sachen tauschen, aber der Großteil benutzt es doch nur um sich illegal Lieder etc. zu saugen. Genauso hier auch. Man kann sicher ganz legal seinen Nebenwohnsitz als Student in Dresden haben, aber der Großteil hat ihn hier nur, um Versicherungen und Steuern zu sparen.


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post 03 Nov 2005, 17:38
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Also erstens habe ich meinen 2.Wohnsitz hier weil es einfach unmöglich ist jeden Morgen und jeden Abend von München hierher und wieder zurück zu fahren und nicht weil ich Steuern sparen will.
Zweitens muß ja wohl jedem selber überlassen werden, wo sein Lebensmittelpunkt ist. Ich habe im Großen und Ganzen nur eine Grundausstattung zum Überleben und Lernen hier und was ich zum "LEBEN" brauche (Skier, Surfbretter, die meisten meiner Freunde, ....) eben zu Hause.
Drittens muß man nicht 182 Tage bei den Eltern schlafen, sondern ein Urlaub, der von der Elterlichen Wohnung angetreten wird zählt auch zu den Hauptwohnungstagen.
Und viertens, und das ist der wichtigste Punkt: Die Zweitwohnungssteuer ist eine Luxussteuer. D.h. sie soll eine Wohnung besteuern, die man sich als Luxus (Ferienwohnung etc.) leistet. Ein Dresdner Student, der also zu Hause auszieht und sich eine Wohnung in Dresden nimmt, könnte also unter die Regelung fallen, da er ohne weiteres bei seinen Eltern bleiben könnte. Ein Student von Auswärts der nachweislich nicht ohne eine 2te Wohnung in Dresden auskommen kann, kann und wird keine Zweitwohnungssteuer zahlen müssen, da sie Wohnung kein Luxus sondern eine Notwendigkeit ist.


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post 03 Nov 2005, 20:30
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Zitat(Hot Doc @ 03 Nov 2005, 16:38)
Ein Student von Auswärts der nachweislich nicht ohne eine 2te Wohnung in Dresden auskommen kann, kann und wird keine Zweitwohnungssteuer zahlen müssen, da sie Wohnung kein Luxus sondern eine Notwendigkeit ist.
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So weit sind wir mit unserem gesunden Menschenverstand sicher schon alle gekommen. Nur geht dieser der deutschen Justiz nunmal völlig ab und das heißt, dass wir uns nicht sicher sein können, solange es keine klare Ansage der Stadt oder einen Präzedenzfall gibt.
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