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..wer weiß etwas genaueres??
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 09 Aug 2005, 18:51
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2. Schein  
Punkte: 137
seit: 14.01.2005
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Zitat(Mimi @ 09 Aug 2005, 17:28) kann mir jemand sagen, wo ich das beantragen muss (das begrüßungsgeld, quasi)?
Die bisherige Regelung ist so, dass man sich im laufenden Jahr ummeldet und dann kann man bei der Stadt Dresden zwischen Januar und März des folgenden Jahres die Umzugsbeihilfe beantragen. Wer sich also dieses Jahr schon umgemeldet hat oder es noch vor hat, der muss sich noch mindestens bis Januar 2006 mit der Antragstellung gedulden. Der derzeitige Betrag liegt bei 150 €, aber wie schon geschrieben worden ist, wird dieser Betrag jedes Jahr aufs Neue von der Stadt festgelegt. Weitere Informationen und das Formular sind auf den Seiten der Stadt Dresden zu finden.
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Bevor man die Welt vollendet, wäre es vielleicht doch wichtiger, sie nicht zu Grunde zu richten. --Paul Claudel (1868 - 1955)--
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 10 Aug 2005, 00:23
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Vordiplom     
Punkte: 644
seit: 23.04.2005
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Oh yeah, es lebe der deutsche sozialdemokratische Neidgedanke. Wieso kriegt der da was, was ich nicht hab? Ist der was besseres? Dem geht's doch garnicht schlecht, mir gehts doch viel schlechter, ich hab das noch viel mehr verdient! Wo bleibt die totale Gleichschaltung?  Wieder mal ein sehr schönes Beispiel und ein Beweis für die internationale Studie, die belegte, daß die Deutschen das neidischste und mißgünstigste Volk der Welt sind. Es geht hier nicht darum ob jemand schlechter dran ist oder nicht. Es geht darum, daß ein Wohnheim eine Art Hotel darstellt, und daher keine Wohnsitzsteuer erhoben wird. Oder willst jetzt auch noch daß Hotelgäste eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen sollen? Zutrauen tät ich's dir. Wohnheimplätze sind von anfang an befristet auf die Dauer der Ausbildung und werden streng genommen eigentlich nur ein Semester vermietet, was dann immer wieder um eins verlängert wird. In einer WG unterschreiben die Bewohner einen "DAUERnutzungsvertrag". Also einen UNBEFRISTETEN Mietvertrag. Ich finde Dresden ist da ziemlich fair, wenn ich mir da andere Städte ansehe, wo es keinen Anreiz gibt sich umzumelden, sondern nur die Steuer als "Strafe" Wenn dir das mit der Zweitwohnsitzsteuer nicht paßt, dann: 1. studier woanders, oder 2. zieh in ein Wohnheim, oder 3. meld deinen Hauptwohnsitz hier an, oder 4. ... wer die Qual der Wahl hat, ist FREI in seiner Entscheidung.
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Dieser Beitrag enthält viele schlimme Worte und aufgrund seines Inhaltes sollte er von niemandem gelesen werden. Zu Risiken und Nebenwirkungen, frage deinen Exma-Mod und lass dir deine Meinung vorkauen.
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 12 Oct 2005, 01:45
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3. Schein   
Punkte: 167
seit: 04.10.2005
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Mahlzeit! ich würde ein Wohnheim nicht mit einem Hotel gleich setzen. Da bekomme ich frische Bettwäsche, jeden Tag nen frisches Handtuch, habe ein Zimmermädchen usw. Von einer Beherbergung würde ich nicht sprechen ... aber du kannst auch gerne in eine Jugendherberge ziehen, da sparst du die Mehrwertsteuer! ;-) Es heißt letztendlich `Wohn´-Heim! Was die Befristung angeht: es gibt die Vertragsfreiheit. Würde man nun Bewohner, die grundsätzlich befristet sind und semesterweise nen Nachweis vorlegen müssen, befreien, könnte man zur Umgehung der Zweitwohnsitzsteuer die Verträge im Wohnungsmarkt entsprechend gestalten ... zum Thema WG: als Stadt würde ich nicht die Mühe machen, alle Zimmer zu erfassen etc. Es gibt einen gesamtschuldnerischen Mietvertrag, also wird sicherlich auch gesamtschuldnerich ein Steuerbescheid eingehen. Und dann dürft ihr untereinander die Summe auspokern! Alles andere wäre doch zu viel Aufwand! zum Thema Umzugspauschale: ich habe da so meine Zweifel, daß es das nächstes Jahr wieder geben wird ... zum Thema Versicherungen: informiere dich individuell beim Versicherungsmakler deiner Eltern. Hausrat könnte bereits für einen Nebenwohnsitz fällig werden, Haftpflicht auch trotz Hauptsitz nicht. ansonsten verweise ich mal auf meinen Artikel zur Zweitwohnsitzsteuer: http://renephoenix.de/?bid=817
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 12 Oct 2005, 09:57
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2. Schein  
Punkte: 137
seit: 14.01.2005
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Zitat(René @ 12 Oct 2005, 02:45) zum Thema Umzugspauschale: ich habe da so meine Zweifel, daß es das nächstes Jahr wieder geben wird ...
Wenn du damit die Umzugsbeihilfe meinst - die wird es im nächsten Jahr wieder geben. Siehe auch die News auf der StuRa-Seite oder hier.
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 21 Oct 2005, 01:10
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3. Schein   
Punkte: 167
seit: 04.10.2005
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Zitat(Sydney @ 12 Oct 2005, 10:57) Wenn du damit die Umzugsbeihilfe meinst - die wird es im nächsten Jahr wieder geben. Siehe auch die News auf der StuRa-Seite oder hier.  Ich habe es kurz danach gelesen ...
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 26 Oct 2005, 21:06
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Roman-Precog :o)         
Punkte: 6661
seit: 13.11.2003
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@rene´sehr gute page bzw. forum!!! Zitat(anwalt.tv) Keine Zweitwohnungssteuer für Studentenbude
Für eine «Studentenbude» muss keine Zweitwohnungssteuer bezahlt werden. Ist der Studierende mit seinem Hauptwohnsitz noch bei den Eltern gemeldet, dann darf die Universitätsstadt keine Steuern verlangen. Das entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg (Az.: 5 A 118/04), berichtet die in Köln erscheinende Zeitschrift «Capital» (Ausgabe 11/2005). Voraussetzung ist, dass der Student bei den Eltern nicht tatsächlich über eine eigene Wohnung mit Küche und eigenem Bad verfügt.
Das Gericht stellte fest, dass für eine Zweitwohnung erstmal eine Erstwohnung nötig ist. In dem verhandelten Fall hatte eine Studentin gegen die Stadt Lüneburg geklagt, die von ihre Zweitwohnungssteuer verlangte. Im Hauptwohnsitz war sie in Celle gemeldet, wo sie ein Zimmer in der Wohnung der Mutter bewohnte. Die Richter entschieden für die Klägerin. Denn das Kinderzimmer sahen sie nicht als Erstwohnung der Studentin an. Fehlerhaft war die Erhebung der Steuer den Richtern zufolge auch deshalb, weil die Stadt einen Erlass wegen Unbilligkeit hätte prüfen müssen: Die Steuer sei eine Abgabe für wirtschaftlich leistungsfähige Menschen, die sich zwei Wohnungen leisten können. Die Studentin jedoch bezieht Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Ihre Wohnung am Universitätsort ist schlichte Notwendigkeit. Dies sei offensichtlich und hätte die Stadt zu einer Überprüfung ihrer Steuerforderung drängen müssen, auch ohne einen besonderen Antrag der Studentin.
Urteil des VG Lüneburg noch nicht rechtskräftig ist. Die Stadt Lüneburg hat Berufung eingelegt (Aktenzeichen des Berufungsvrfahrens: OVG Lüneburg, 13 LC 91/05) Zitat(www.dbovg.niedersachsen.de) Bezieht beispielsweise ein Student, der eine Zweitwohnung am Universitätsstandort [...] unterhält, Leistungen nach dem BAföG und finanziert damit sein Studium und die Miete seiner weiteren Wohnung, so ist offensichtlich, dass von einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine Rede sein kann. In diesen Fällen drängt sich die Prüfung, ob die Festsetzung der Zweitwohnungssteuern nach Lage des Falles unbillig ist, auch ohne ausdrücklichen Antrag auf. Dass dies auch aus Rechtsgründen zu einer Befreiung von der Steuerpflicht führen kann, hat des Finanzgericht Bremen in seinem Urteil vom 1. Februar 2000 (AZ: 299283 K 2, KStZ 2000, 171(173)) damit begründet, dass „aus dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG zwingend abzuleiten (sei), dass Studenten, die Leistungen nach dem BAföG erhalten, von der Zahlung der Zweitwohnungssteuer generell befreit sein“ müssten. Zitat(renephoenix.de) – in neubrandenburg ist mit wirkung vom 1.1.2005 eine zweitwohnungsstuer von 8 Prozent der jährl. Mietaufwendungen zu zahlen – Studenten erhalten einen Bonus von 10 EUR/Monat, max. 200 EUR Zitat(www.sz-online.de) So wie Dresden versucht, Einwohner zu gewinnen, möchten auch die Heimatgemeinden der Studenten sie als Einwohner behalten. Im Erzgebirge erstatten beispielsweise die Gemeinden Oelsnitz und Niederwürschnitz den jeweiligen Semesterbeitrag ganz oder zumindest teilweise. „J
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Nu, mir gönn!
"Ich bin Veganer Stufe IV. Ich esse nichts, was einen Schatten wirft." Ich bremse auch für Hufeisennasen! Was sich liebt, das neckt sich. – Was sich fickt, das fetzt sich. Wer will Mädchen schon an den Hintern fassen? Da kommen doch nur Püpse raus! Analsex is für´n Arsch!
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 26 Oct 2005, 22:28
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Zitat(sodi @ 26 Oct 2005, 22:06) Bezieht beispielsweise ein Student, der eine Zweitwohnung am Universitätsstandort [...] unterhält, Leistungen nach dem BAföG und finanziert damit sein Studium und die Miete seiner weiteren Wohnung[..]
Tja, jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob ein Student einen Zweitwohnsitz in der Universitätsstadt haben dürfte. Immerhin bezahlt ja das Bafög die Miete für das Jahr. Etc. pp. Warum sich auch niemand der Wurzel des Problemes annimmt. Ich persönlich würde mir bei jedem Studenten der gegen die Zweitwohnsitzsteuer vor Gericht zieht erstmal beweisen lassen, dass er wirklich berechtigt ist, seinen Zweitwohnsitz in der Universitätsstadt zu haben.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 26 Oct 2005, 22:54
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Nein ... das Gesetz regelt eindeutig, dass man den Hauptwohnsitz dort hat, wo man sich länger als die Hälfte des Jahres aufhält.
Wenn man also den Hauptwohnsitz bei seinen Eltern belässt, müsste man als Student grob gesehen die ganzen Semesterferien, alle Wochenenden und noch ca. 20 Tage mehr bei seinen Eltern verbringen. Das mag vielleicht auf Leute zutreffen, die wirklich in der näheren Umgebung wohnen (wie Bautzen) und immer Freitags oder Montags frei haben (um ein verlängertes Wochenende zu Hause zu verbringen). Ein Großteil der Studenten wird aber in keinem Fall die geforderten 182 Tage im Haus seiner Eltern verbringen, und müsste demnach dem Gesetz entsprechend seinen Hauptwohnsitz in Dresden anmelden.
Leute, die sowieso schon in Dresden wohnen, haben ja auch kein Problem mit dem Nebenwohnsitz (da bleibt sich das aber auch egal, weil sie so oder so in Dresden wohnen).
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