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> 13. Monatsmiete ab 1.1.06 auch in DD? ..wer weiß etwas genaueres??

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post 09 Aug 2005, 11:57
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schokohörnchen
*****

Punkte: 722
seit: 06.10.2004

da ich im oktober neue papiere beantragen muss täte mich mal interessieren ob jmnd von euch was definitives zur nebenwohnsitzsteuer weiß.. wir hatten das ja schon mal hier im forum ein bissl erörtert aber war ja auch noch nix 100%.. denn ich bin ja am überlegen wenn ich eh neue ausweise beantragen muss ob ich mich dann eben halt ned gleich in DD hauptwohnsitzlich meld.... wäre auch cool wenn mir jmnd nochn paar vor/nachteile posten könnte...(KFZ Steuer etc im Vergleich..oder so)

dank euch schonmal

Dieser Beitrag wurde von babyG: 09 Aug 2005, 11:58 bearbeitet


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in der phantasie ist alles möglich...ich bin ein regenbogen mit toupierten haaren
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Antworten(45 - 53)
post 11 Nov 2005, 00:12

1. Schein
*

Punkte: 11
seit: 10.11.2005

mal ne andere zum thema.
ich hab mich hier wegen der vermeintlichen 150€ angemeldet, hab aber noch nen zweitwohnsitz bei meinen eltern. muss ich dafür was zahlen????
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post 11 Nov 2005, 00:19
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rationaler Idealist
*******

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Das hängt von der Stadt ab, wo du deine Zweitwohnung hast.


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Was haben ein Mann und ein Gebrauchtwagen gemeinsam?
Beide sind leicht zu kriegen, billig und unzuverlässig.

Zu fällen einen schönen Baum
Braucht's eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen, bis man ihn bewundert,
Braucht er, bedenk es, ein Jahrhundert

Früher morgens wach ich auf - 16 Uhr 10,
die ganze Welt scheint sich um mich zu drehen.
Nur im Magen fühle ich mich nicht so recht,
eins von den 30 Bierchen gestern war wohl schlecht.
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Dr._Kotze
post 11 Nov 2005, 02:19
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet





Zitat(VTOL @ 09 Aug 2005, 14:44)
Hab ich mal auf dem Formular des Einwohnermeldeamtes gelesen, das Beherbergungen nicht als dauerhafter Wohnraum gelten, und somit steuerbefreit sind.
*

Das Wohnheime - Beherbergungen sind würde ich nicht unterschreiben
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post 12 Nov 2005, 18:54

3. Schein
***

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seit: 07.04.2005

kann mir einer ne site nennen, die mir bestätigt, dass die Zweitwohnsitzsteuer nicht für Studentenwohnheime gilt? Ich brauche da endlich Klarheit.
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post 12 Nov 2005, 19:01
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Physically Peter
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seit: 09.11.2004

wenns dir sooo wichtig ist, musste halt mal bei der zuständigen behörde anrufen


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Hier steht nichts



Coca-Cola und die dynamische Welle sind eingetragene Schutzmarken der The Coca-Cola Company; koffeinhaltig
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post 12 Nov 2005, 19:10

3. Schein
***

Punkte: 177
seit: 07.04.2005

sowas muss doch irgendwo im Netz stehen
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post 12 Nov 2005, 19:23
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Roman-Precog :o)
*********

Punkte: 6661
seit: 14.11.2003

Zitat(radeberger @ 12 Nov 2005, 17:54)
kann mir einer ne site nennen, die mir bestätigt, dass die Zweitwohnsitzsteuer nicht für Studentenwohnheime gilt? Ich brauche da endlich Klarheit.
*


die wird es nicht geben, weil´s darüber keine klarheit gibt

somal mit sicherheit kein unterschied zw. wohnheim und wg gemacht werden wird....aber was is in unserem land schon sicher


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Nu, mir gönn!



"Ich bin Veganer Stufe IV. Ich esse nichts, was einen Schatten wirft."
Ich bremse auch für Hufeisennasen!
Was sich liebt, das neckt sich. – Was sich fickt, das fetzt sich.
Wer will Mädchen schon an den Hintern fassen? Da kommen doch nur Püpse raus!


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Analsex is für´n Arsch!


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post 17 Nov 2005, 04:18
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3. Schein
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Punkte: 167
seit: 04.10.2005

Die Dresdner Satzung verweist auf die Sächsische Bauordnung (daher bitte nicht mit anderen Städten vergleichen, es gibt verschiedene Auslegungen).

In Dresden wird beispielsweise unter einer Wohnung ein zusammenhängender Komplex aus dem eigentlichen Zimmer, dem Bad sowie einer entsprechenden Küche verstanden, der gegenüber dem Treppenhaus bzw. dem restlichen Gebäude abschließbar ist. Befinden sich beispielsweise die Sanitärräume bzw. die Küchen außerhalb der abschließbaren Einheit, z.B. im Keller, spricht man nicht von einer Wohnung – und ist folglich von der Steuer befreit.

Zu gut Deutsch: St. Petersburger Straße ist eine Wohnung, das alte auf der Fritz-Löffler-Straße nicht.

@mawo85 -> kommt drauf an, ob dieser Ort die ZWS erhebt, macht (noch) nicht jeder Ort!

@stroeh -> du hast das Urteil nicht ganz verstanden, Heirat alleine macht´s nicht!

@hot hoc -> die ZWS ist eine Luxussteuer, aber das hindert sie trotzdem nicht, zu erheben. Die Gerichte haben bis jetzt entschiedlich entschieden (Lüneburg vs. irgendwo anders), im Moment wird dazu aber ein Grundsatzurteil erwartet. Solange ändert sich nix ...

ansonsten als Plattform für weitere Fragen: http://zweitwohnsitzsteuer.de
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