Zitat(JoSchu @ 27 Oct 2005, 10:08)
Du hast pro Semester schon grob 12 Wochen Ferien. Macht im Jahr 24, was von den geforderten 26/52 ja nun nicht uneinholbar entfernt ist. Man kann durchaus öfter im Heimatort als im Studienort sein. Und dann wäre es meines Erachtens ungesetzlich, den Erstwohnsitz nach Dresden zu verlegen. Man könnte also auch argumentieren, die Stadt Dresden nötige einen zu einem Gesetzesbruch.

Stimmt hab nochmal nachgezählt.
Man hat 172 Tage vorlesungsfreie Zeit (Semesterferien, etc, inklusive Dies Academicus). Du hast Recht, es fehlt nicht mehr viel zu den geforderten 26/52. Trotzdem bleib ich weiterhin bei meiner Aussage, dass es kaum einen Studenten gibt, der mehr als 182 Tage bei seinen Eltern schläft, obwohl er in Dresden eine Wohnung hat. Schlimmer wirds, wenn man sich noch anschaut, dass viele Studenten noch eine vollgepackte Prüfungszeit besitzen, was unsere 172 freien Tage um 56 reduzieren würde.
Deswegen würde ich jeden Studenten, der einwandfrei nachweisen kann, dass er wirklich seinen Hauptwohnsitz bei seinen Eltern hat, auch die Nebenwohnsitzsteuer erlassen (ich persönlich).
Das mit dem Nebenwohnsitz ist halt ähnlich gelagert wie mit P2P Programmen zum Filesharing, wie eMule. Sicher kann man mit diesen Programmen auch legale Sachen tauschen, aber der Großteil benutzt es doch nur um sich illegal Lieder etc. zu saugen. Genauso hier auch. Man kann sicher ganz legal seinen Nebenwohnsitz als Student in Dresden haben, aber der Großteil hat ihn hier nur, um Versicherungen und Steuern zu sparen.