da ich im oktober neue papiere beantragen muss täte mich mal interessieren ob jmnd von euch was definitives zur nebenwohnsitzsteuer weiß.. wir hatten das ja schon mal hier im forum ein bissl erörtert aber war ja auch noch nix 100%.. denn ich bin ja am überlegen wenn ich eh neue ausweise beantragen muss ob ich mich dann eben halt ned gleich in DD hauptwohnsitzlich meld.... wäre auch cool wenn mir jmnd nochn paar vor/nachteile posten könnte...(KFZ Steuer etc im Vergleich..oder so)
dank euch schonmal
Dieser Beitrag wurde von babyG: 09 Aug 2005, 11:58 bearbeitet
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in der phantasie ist alles möglich...ich bin ein regenbogen mit toupierten haaren
Verheiratete müssen nicht länger zahlen Verfassungsrichter verbieten Zweitwohnungssteuer
Ehepartner, die berufsbedingt in einer anderen Stadt eine Zweitwohnung unterhalten, müssen dafür keine Zweitwohnungssteuer entrichten. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die beiden Kläger hatten an ihren Beschäftigungsorten in Hannover und Dortmund eine Zweitwohnung gemietet, um von dort aus werktags ihren Arbeistplatz zu erreichen.
An Wochenenden und arbeitsfreien Tagen wohnten sie jeweils in ihrer ehelichen Wohnung an einem anderen Ort. Die von den beiden Städten deshalb erhobene Zweitwohnungssteuer erklärte das Gericht nun für unzulässig, weil sie die Ehe diskriminiere. (AZ: 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03)
Die Verfassungshüter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Meldegesetz Eheleute zwinge, die Familienwohnung zum Hauptwohnsitz zu erklären. Verheiratete könnten deshalb nicht die Wohnung am Beschäftigungsort trotz ihrer überwiegenden Nutzung zum Hauptwohnsitz erklären. Die Zweitwohnungssteuer sei insoweit eine nicht zu rechtfertigende zusätzliche finanzielle Belastung des ehelichen Zusammenlebens, entschied das Gericht.