Die Dresdner Satzung verweist auf die Sächsische Bauordnung (daher bitte nicht mit anderen Städten vergleichen, es gibt verschiedene Auslegungen).
In Dresden wird beispielsweise unter einer Wohnung ein zusammenhängender Komplex aus dem eigentlichen Zimmer, dem Bad sowie einer entsprechenden Küche verstanden, der gegenüber dem Treppenhaus bzw. dem restlichen Gebäude abschließbar ist. Befinden sich beispielsweise die Sanitärräume bzw. die Küchen außerhalb der abschließbaren Einheit, z.B. im Keller, spricht man nicht von einer Wohnung – und ist folglich von der Steuer befreit.
Zu gut Deutsch: St. Petersburger Straße ist eine Wohnung, das alte auf der Fritz-Löffler-Straße nicht.
@mawo85 -> kommt drauf an, ob dieser Ort die ZWS erhebt, macht (noch) nicht jeder Ort!
@stroeh -> du hast das Urteil nicht ganz verstanden, Heirat alleine macht´s nicht!
@hot hoc -> die ZWS ist eine Luxussteuer, aber das hindert sie trotzdem nicht, zu erheben. Die Gerichte haben bis jetzt entschiedlich entschieden (Lüneburg vs. irgendwo anders), im Moment wird dazu aber ein Grundsatzurteil erwartet. Solange ändert sich nix ...
ansonsten als Plattform für weitere Fragen:
http://zweitwohnsitzsteuer.de