ich hatte ans studentenwerk ne mail geschickt:
Zitat
Ab 1.Jan 06 soll die Zweitwohnungssteuer in Kraft treten. Ich wohne in
einer WG (alle Bewohner sind mit Hauptwohnsitz bei ihren Eltern geblieben).
Fallen Studenten mit unter diese Steuer - auch BAföG-Empfänger? Oder wird es
dort eine andere Regelung geben?
nach einem monat (!!!) kam das zurück:
Zitat
Sie finden dazu einen
Artikel im Spiegel-Ei 8/2005 auf der Website des
Studentenwerks unter "Wir über uns".
Sollten Sie noch Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an unsere
Rechtsberatung: Tel: 4697 820.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Sucker
Sozialberatung
ich hab das zwar durchgelesen und auch diese §verweise aber ich bin mir immer noch nicht sicher
muss mich auch noch weiter erkundigen
nach der aussage "Mit einer solchen Steuer soll die besondere Leistungsfähigkeit von Bürgern abgeschöpft werden, die sich - wie hier beispielsweise - mehrere Wohnsitze „leisten“ können." können doch eigentlich keine studis gemeint sein oder

bei "Zweitwohnung im Sinne der Dresdner Satzung ist jede Wohnung, die einen Dresdner Einwohner als Nebenwohnung gemäß § 12 Abs. 2 des Sächsischen Meldegesetzes innehat." bin ich mir auch nicht sicher... bin ich "dresdner" einwohner wenn ich meinen hauptwohnsitz woanders habe
Dieser Beitrag wurde von schnatterinchen: 09 Aug 2005, 13:47 bearbeitet