ich habe heute mein Wohnheimzimmer übernommen und werde dort dann demnächst einziehen. Dabei habe ich die Tante im Studentenwerk auch gefragt, ob ich mich denn nun im Einwohnermeldeamt Dresdens melden müsse oder nicht. Die wusste es aber auch nicht. Fakt ist, dass mein Hauptwohnsitz noch in der Wohnung meiner Eltern ist, und er dort auch bleiben soll. Wie verhält sich das denn jetzt mit einem Wohnheimzimmer in einer WG? Ist das jetzt ein Nebenwohnsitz? Muss ich mich im Einwohnermeldeamt melden? Ich weiß, das wurde schon öfters gefragt, nur so richtig wusste es keiner so genau. Will ja jetzt auch keine Strafe wegen Nicht-Ummeldung bezahlen müssen.
die haftpflicht der eltern gilt für ein mitversichertes kind bei haupt- und nebenwohnsitz. die hausratsversicherung gilt weder bei dem einen noch bei dem anderen, sobald man nicht mehr bei den eltern wohnt.
prinzipiell sollte man sich vielleicht auch mal überlegen, ob die 10€ die man im monat eventuell mal für die nebenwohnsitzsteuer abdrücken muss, wirklich so viel ist, dass man das nicht verschmerzen kann und deshalb 1000 neue versicherungen abschließen muss, ständig post von der gez bekommt usw....
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Kleine Aster Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster! -Gottfried Benn (1912)-