ich habe heute mein Wohnheimzimmer übernommen und werde dort dann demnächst einziehen. Dabei habe ich die Tante im Studentenwerk auch gefragt, ob ich mich denn nun im Einwohnermeldeamt Dresdens melden müsse oder nicht. Die wusste es aber auch nicht. Fakt ist, dass mein Hauptwohnsitz noch in der Wohnung meiner Eltern ist, und er dort auch bleiben soll. Wie verhält sich das denn jetzt mit einem Wohnheimzimmer in einer WG? Ist das jetzt ein Nebenwohnsitz? Muss ich mich im Einwohnermeldeamt melden? Ich weiß, das wurde schon öfters gefragt, nur so richtig wusste es keiner so genau. Will ja jetzt auch keine Strafe wegen Nicht-Ummeldung bezahlen müssen.
wir scheifen vom thema ab, aber man muss weder in einer villa in striesen wohnen, noch in der neustadt und kann trotzdem eine schöne sanierte altbauwohnung in plauen bewohnen, die näher als jedes wohnheim an der uni dran ist und trotzdem nur 2/3 des preises eines (von mir aus auch unsanierten) wohnheims bezahlen. ja, auch der strom usw. sind da dabei..
warum sollte man also eine ausnahme für wohnheimbewohner machen? jemand der sich selbst um eine wohnung kümmert wird dabei andernfalls auch noch bestraft..
Dieser Beitrag wurde von yocheckit: 10 Sep 2005, 12:20 bearbeitet
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Kleine Aster Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster! -Gottfried Benn (1912)-