ich habe heute mein Wohnheimzimmer übernommen und werde dort dann demnächst einziehen. Dabei habe ich die Tante im Studentenwerk auch gefragt, ob ich mich denn nun im Einwohnermeldeamt Dresdens melden müsse oder nicht. Die wusste es aber auch nicht. Fakt ist, dass mein Hauptwohnsitz noch in der Wohnung meiner Eltern ist, und er dort auch bleiben soll. Wie verhält sich das denn jetzt mit einem Wohnheimzimmer in einer WG? Ist das jetzt ein Nebenwohnsitz? Muss ich mich im Einwohnermeldeamt melden? Ich weiß, das wurde schon öfters gefragt, nur so richtig wusste es keiner so genau. Will ja jetzt auch keine Strafe wegen Nicht-Ummeldung bezahlen müssen.
also... ich hab vor 2 jahren, als ich nach dresden gekommen bin hier ne wg gegründet als nebenwohnsitz angemeldet. damit das ging musste ich fälschlicherweise behaupten, dass erfurt mein lebensmittelpunkt wäre, da es dort nebenwonsitzsteuer gibt, ich aber den wohnsitz dort nicht abmelden wollte.
wegen der drohenden nebenwohnsitzsteuer in dresden habe ich jetzt erfurt komplett abgemeldet und den dresdener zum hauptwohnsitz gemacht und hoffe auf umzugsbeihilfe nach dem jahreswechsel.
die fragen die sich jetzt stellen: geht das wohnheimzimmer als wohnsitz durch, oder kann man versuchen das offiziell als nicht-wohnsitz zu erklären. (keine meldepflicht)
wenn das nicht geht würde ich das vorgehen von den kosten der abmeldung bei den eltern, der höhe der nebenwonsitzsteuern im heimatort und in dresden abhängig machen. man wählt dann egoistischerweise zumeist die billigste variante.
inwiefern die vergebenen wohnheimszimmer ans einwohnermeldeamt gemeldet werden, und ob die nachforschungen betreiben, wenn da jemand aus- aber komischerweise niemand wieder eingezogen ist, weis ich nicht (für den fall, dass du di entscheidung aussitzen willst)
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