ich habe heute mein Wohnheimzimmer übernommen und werde dort dann demnächst einziehen. Dabei habe ich die Tante im Studentenwerk auch gefragt, ob ich mich denn nun im Einwohnermeldeamt Dresdens melden müsse oder nicht. Die wusste es aber auch nicht. Fakt ist, dass mein Hauptwohnsitz noch in der Wohnung meiner Eltern ist, und er dort auch bleiben soll. Wie verhält sich das denn jetzt mit einem Wohnheimzimmer in einer WG? Ist das jetzt ein Nebenwohnsitz? Muss ich mich im Einwohnermeldeamt melden? Ich weiß, das wurde schon öfters gefragt, nur so richtig wusste es keiner so genau. Will ja jetzt auch keine Strafe wegen Nicht-Ummeldung bezahlen müssen.
ja ich weis offtopic aber ich konnt nicht widerstehen
na dass nen ich glück 2 tage später geburtstag und du hättest ne chipkarte als führerschein! tja da haste Glück gehabt und noch nen führerschein 3 bekommen als die drecks B
und zum 18.geb die prüfung gemacht...wär beschissen gewesen, wenn ich durchgefallen wär
ontopic:
aus der satzung vom 24.02.2005 kann man das auch nicht richtig heraus lesen...aber viel mehr als ne kopie davon bekommt man beim ortsamt net
fakt is aber: dass jeder von uns, der hier nebenwohnsitzl. gemeldet ist, die steuer abdrücken kann
es sei denn, das studentenwerk kann da noch was erreichen für die wohnheim-bewohner...was aber wieder ungerecht gegenüber den anderen studenten/ azubis etc. wär, die in privaten wg´s wohnen
Dieser Beitrag wurde von sodi: 09 Sep 2005, 22:24 bearbeitet
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Nu, mir gönn!
"Ich bin Veganer Stufe IV. Ich esse nichts, was einen Schatten wirft." Ich bremse auch für Hufeisennasen! Was sich liebt, das neckt sich. – Was sich fickt, das fetzt sich. Wer will Mädchen schon an den Hintern fassen? Da kommen doch nur Püpse raus!