Das in der rechtsextremistischen Szene beliebte ehemalige Logo der Marke "Thor Steinar" ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg nicht verfassungswidrig. Damit verwarf das Gericht am Montag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein gleich lautendes Urteil des Amtsgerichts Potsdam.
und das das geld alles einem nazi zufließt der es eventuell dazu nutzen könnte die ideologie weiter populär zu machen ist dir auch egal?
das könnte der bäcker an der ecke, bei dem ich meine brötchen hole, mit dem geld, das er von mir kassiert, eventuell auch.
aber jetzt ernsthaft:
die von TS angebotene ware ist, so wie sie zur zeit ist, nicht verboten. ihr vertrieb ist nicht illegal. die marke wird - vermute ich - größtenteils aus ideologischen bzw. coolness (gruppenzwang) gründen und eher weniger aus modischen gründen gekauft. das bedeutet für mich, als nicht TS träger, dass nur ein eher geringer teil der käuferschaft mit deinem argument zu beeinflussen wäre. die marke als ganzes zu verbieten wäre ebenfalls schwachsinn, da 1.) bekanntlich bei der verwendung von symbolen mit ähnlichkeit zu verfassungsfeindlichen symbolen bereits eingeschritten wurde und da 2.) eine "nachfolgemarke" sicherlich nicht allzulange auf sich warten lassen würde.