Das in der rechtsextremistischen Szene beliebte ehemalige Logo der Marke "Thor Steinar" ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg nicht verfassungswidrig. Damit verwarf das Gericht am Montag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein gleich lautendes Urteil des Amtsgerichts Potsdam.
Der große politische Fehler, der begangen wird, ist anzunehmen, dass die Gruppierungen auf einem Halbkreis der politischen Richtungen angeordnet sind. Links, Mitte, Rechts. In Wahrheit ist das Ganze aber ein Kreis, der eventuell durch ein schmales Winkelgrad zwischen Links und Rechts getrennt ist. Optisch kommen diese Gruppierungen aber nebeneinander zum Liegen.