Das in der rechtsextremistischen Szene beliebte ehemalige Logo der Marke "Thor Steinar" ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg nicht verfassungswidrig. Damit verwarf das Gericht am Montag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein gleich lautendes Urteil des Amtsgerichts Potsdam.
Das Grundgesetz verbrieft nunmal Religionsfreiheit, nicht nur für Deutsche, sondern für alle Menschen. Dies ist ein Grundrecht, das nach einhelliger Meinung dem Menschen angeboren ist, daher kann man es den Leuten auch schlecht verweigern und anfordern braucht es daher auch keiner. Und nein, sie können nicht in ihrem Land bleiben, denn sie werden ja, wie du selbst gesagt hast, politisch verfolgt oder eben nur verfolgt, was im Ergebnis keinen Unterschied macht. Würdest du nicht auch deine Familie mitnehmen, wenn du verfolgt werden würdest? Würdest du deine Eltern zurücklassen, mit dem sicheren Wissen, dass der Staat sich die krallt und umbringt?
Dieser Beitrag wurde von Stormi: 17 Jan 2010, 02:00 bearbeitet