Das in der rechtsextremistischen Szene beliebte ehemalige Logo der Marke "Thor Steinar" ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg nicht verfassungswidrig. Damit verwarf das Gericht am Montag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein gleich lautendes Urteil des Amtsgerichts Potsdam.
TS, es steht Dir natürlich frei, Sachen so zu formulieren, wie Du willst. Du musst halt im Zweifelsfall damit rechnen, Dich zur absoluten Lachnummer zu machen Mit Deiner primitiven Art überzeugst Du hier jedenfalls niemanden (vermutlich nicht mal Dich selbst). Ansonsten kann ich nur sagen: Deutsch kann ne schöne Sprache sein, lern sie doch mal Als nächstes käme dann "klar denken" ... aber lassen wirs besser mal langsam angehen.
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