Das in der rechtsextremistischen Szene beliebte ehemalige Logo der Marke "Thor Steinar" ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg nicht verfassungswidrig. Damit verwarf das Gericht am Montag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein gleich lautendes Urteil des Amtsgerichts Potsdam.
aber warum erbarmt sich denn keiner hier ihr den unterschied zwischen lonsdale und TS zu erklären....
zusätzlich ist sie mal wieder der beste beweis daß ein gymnasialer schulgang kein beweis für ausreichendes denkvermögen ist, aber das brauch man in MV auch gar nicht....dort oben denken die wenigsten. ich disse aus erfahrung
und zu ts-girl...jetzt hoppi hoppi zu OKF, da musste dir wegen deiner "meinung" wenigstens keine sorgen machen und nicht diskutieren, denn genau von diesem skill bist du weit entfernt. ciao