Das in der rechtsextremistischen Szene beliebte ehemalige Logo der Marke "Thor Steinar" ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg nicht verfassungswidrig. Damit verwarf das Gericht am Montag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein gleich lautendes Urteil des Amtsgerichts Potsdam.
Im Visier: Laden von Steinar Von Petra-Alexandra Buhl
Extremismus. Die von Neonazis geschätzte Marke „Thor Steinar“ ist vielen ein Dorn im Auge. Nun griffen Autonome den Dresdner Laden an.
Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich neben dem Verfassungsschutz auch Autonome für den neuen „Thor-Steinar“-Laden auf der Wilsdruffer Straße interessieren. „Thor Steinar“ ist eine 2002 in Königs Wusterhausen registrierte Marke, die wegen ihrer Gestaltung und Symbolik gerne in neonazistischen Kreisen getragen wird. Typisch sind eine etwas martialische Aufmachung, Runen sowie Tarnfarben, die denjenigen der Wehrmacht ähneln. „Thor Steinar“ ist als „Designermarke von und für Rechte“ bekannt. Enge personelle Verflechtungen zwischen der Marke und der Neonaziszene werden von der Produktionsfirma jedoch stets zurückgewiesen.
Die jetzt vorgelegte Kurzinformation des Verfassungsschutzes über extremistische Aktivitäten im Oktober 2006 bestätigt, dass in dem Laden auf der Wilsdruffer Straße am 8. Oktober sechs Schaufensterscheiben eingeworfen wurden. Laut Alrik Bauer vom Verfassungsschutz zeigten Überwachungskameras sieben vermummte jugendliche Täter, vermutlich handle es sich um Autonome. Sie hätten 6 000 Euro Sachschaden angerichtet. „Marke und Artikel sind nicht strafbar, bei uns gilt der Laden nicht als rechtsextremistischer Szeneladen“, so Bauer. Bereits im August seien die Schaufenster mit Aufklebern wie „Offizieller Unterstützer von Neonazis“ und ähnlichem beklebt worden. Der Laden hat sich inzwischen in „Tonsberg“ umbenannt.
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