Das in der rechtsextremistischen Szene beliebte ehemalige Logo der Marke "Thor Steinar" ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg nicht verfassungswidrig. Damit verwarf das Gericht am Montag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein gleich lautendes Urteil des Amtsgerichts Potsdam.
hmm diese Frage führt vom hundertsten ins tausendste - weiß ich bei irgendeiner Firma, ob nicht x Vorstände irgendeiner zwielichtigen Organisation (
Theoretisch ist das ja nicht falsch, aber im Fall Thor Steiner eben nicht zutreffen weil man bei der Firma genau weiß was Sache ist.
Ich möchte dazu mal kurz Wikipedia zitieren: "... früher, als die Marke fast ausschließlich bei Neonaziversänden und in von Neonazis betriebenen Ladengeschäften zu haben war, ..."
Im Klartext: Die Marke entstand in der Rechtenszene und ist und war als eher unauffälliger Dresscode zu werten, daher kann man den Vergleich zu "normalen" Firmen, die nicht als Hauptzielgruppe Rechtsradikale ansprechen _wollen_ , gar nicht ziehen.