Das in der rechtsextremistischen Szene beliebte ehemalige Logo der Marke "Thor Steinar" ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg nicht verfassungswidrig. Damit verwarf das Gericht am Montag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein gleich lautendes Urteil des Amtsgerichts Potsdam.
ein dödel der naziklamotten verkauft, ist für mich noch lange nicht auch gleich ein nazi, sondern nur ein dödel. und dödel gibts viele...
der betreiber ist in weimar des öfteren negativ (2004-2007) aufgefallen, war aber nie einer partei angehörig (warum bloss????) er verdient nicht nur durch den verkauf seiner drecksklamotten.....sponsoring baby-sponsoring...schlussendlich ist es nur reine provokation....