Das in der rechtsextremistischen Szene beliebte ehemalige Logo der Marke "Thor Steinar" ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg nicht verfassungswidrig. Damit verwarf das Gericht am Montag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein gleich lautendes Urteil des Amtsgerichts Potsdam.
ja warum sollen se auch nen tolles leben haben! außerdem wohnungen bekommen die doch! sie können ja auch einfach in ihrem land bleiben! und wenn es denn doch so kommt das sie eine einwanderungserlaubnis bekommen u hier bleiben dürfen reicht es ihnen ja nich ma sie müssen gleich oma opa tante onkel mitnehmen u denn auch noch anfordern das sie nen platz bekommen wo sie ihre religion durchsetzen können!
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Vergib Deinen Feinden, aber vergiß niemals ihre Namen.