Das in der rechtsextremistischen Szene beliebte ehemalige Logo der Marke "Thor Steinar" ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg nicht verfassungswidrig. Damit verwarf das Gericht am Montag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein gleich lautendes Urteil des Amtsgerichts Potsdam.
TS-Girl, falls Du das alles ernst meinst - formuliere Deine Aussagen doch zur Abwechslung folgendermaßen: - keine Beleidigungen - benenne konkrete Probleme, zB mit Asylanten; untermauere diese Thesen mit glaubwürdigen wissenschaftlichen Untersuchungen (BILD-Artikel zB zählen da nicht so ganz, und rein gefühlte Probleme der Kategorie "die nehmen uns die Arbeitsplätze weg" oder "omg deren Religion übernimmt Deutschland" auch nicht) - Bonuspunkte gibts, wenn Du sagst, was für Fakten in der Lage wären, Deine Meinung zu ändern
falls Du nicht echt bist: joke's over
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