Das in der rechtsextremistischen Szene beliebte ehemalige Logo der Marke "Thor Steinar" ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg nicht verfassungswidrig. Damit verwarf das Gericht am Montag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein gleich lautendes Urteil des Amtsgerichts Potsdam.
Na, sie soll sich ein Hobby zulegen... anstatt hier rumzugrützen.
Aber hey, verscheucht die Kleine nicht gleich wieder!! Ich find's echt unterhaltsam... bin total vom Diplomarbeit-Schreiben abgelenkt. Man muss ja auch nich alles so ernst nehmen! Der Unterhaltungswert zählt!
I mog di, TS-Girly!
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Best regards Mr S. Heul Executive Chairman of Black & White Solutions ____________________