Das in der rechtsextremistischen Szene beliebte ehemalige Logo der Marke "Thor Steinar" ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg nicht verfassungswidrig. Damit verwarf das Gericht am Montag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein gleich lautendes Urteil des Amtsgerichts Potsdam.
mal wieder der beste beweis daß ein gymnasialer schulgang kein beweis für ausreichendes denkvermögen ist, aber das brauch man in MV auch gar nicht....dort oben denken die wenigsten.