Das in der rechtsextremistischen Szene beliebte ehemalige Logo der Marke "Thor Steinar" ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg nicht verfassungswidrig. Damit verwarf das Gericht am Montag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein gleich lautendes Urteil des Amtsgerichts Potsdam.
Es ist kein Narr der Possen reißt und auch kein Narr der Unsinn spricht. Der wahre Narr ist der, der meist nur staunt und blinden Glaubens ist. Eichenschild