Prinzipiell find ich das mit dem Wenden OK - und im Gegensatz zu dem Ausschnitt, der im ersten Post steht, "soll" die Polizei das nicht nur dürfen, sondern darf das schon eine ganze Zeit afaik.
Das dafür vor der letzten Abfahrt gesperrt wird ist klar, aber die Polizei muss den Vekehr der dort ankommt auch (wie die Wendenden) von der Autobahn ableiten. - Und dafür sorgen, dass der Rückweg frei ist!
Vor ein paar Monaten wurde das Verfahren auf der A73 Eisfeld-Süd -> Coburg angewandt, schwerer Unfall, Stau. Die Polizei leitete ab Eisfeld Süd alles per B4 nach Coburg, und den Stau per Wendemanöver über eine Behelfsausfahrt des Rettungsdienstes aus.
Ob über diese Ausfahrt (verbotenerweise) oder noch über Eisfeld-Süd weiß ich nicht, kam den Wendenden jedenfalls ein Fahrzeug mit normalem Autobahntempo entgegen. Der Vorderste stieß frontal mit diesem zusammen